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Kategorien: Banken- und Finanzmarktrecht, Blog
Bis Anfang 2018 müssen die EU-Staaten die Zahlungsdienstleistungsrichtlinie 2 (PSD 2) umsetzen. Ziel der PSD 2 ist es, dass der elektronische Zahlungsverkehr sicherer, bequemer und kostengünstiger wird. Mit welchen Veränderungen ist zu rechnen? Wird auch die Schweiz davon betroffen sein?
Worum geht es in der PSD 2? Ein wesentliches Element der PSD 2 ist die Verpflichtung der Banken, ihre Programmierschnittstellen (API) zu öffnen. Über diese Programmierschnittstellen sollen Drittdienstleister, sofern der Kunde zustimmt, Zugriff auf Kontoinformationen haben oder Überweisungen von diesem Konto auslösen können. Im Gegenzug wird eine Zulassungspflicht für Zahlungsauslösedienste und eine Registrierungspflicht für Kontoinformationsdienste eingeführt. Um die Sicherheit zu gewährleisten, stellen die PSD 2 und die Umsetzungsnormen hohe technische Anforderungen. Verschiedene Arbeitsgruppen befassen sich gegenwärtig mit der Entwicklung von API Standards. Einzelne Arbeitsgruppen wie die UK Open Bank Project stellen bereits Demoversionen zur Verfügung. Gilt die PSD 2 in der Schweiz? Bei der PSD 2 handelt es sich um eine EU-Richtlinie. Sie gilt daher nicht direkt in der Schweiz. Gegenwärtig bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Schweizer Banken aufgrund ihrer Beteiligung am Single Euro Payment Area (SEPA) die PSD 2 beachten müssten. In der EU-ansässige Tochtergesellschaften von Schweizer Banken müssen jedoch die jeweiligen nationalen Umsetzungsvorschriften beachten. Eine indirekte Wirkung hat die PSD 2 auf Schweizer Unternehmen dadurch, dass EU-Zahlungsdienstleister die PSD 2 auch dann beachten müssen, (i) wenn nur ein beteiligter Zahlungsdienstleister den Sitz in der EU hat und (ii) wenn andere Währungen als der EUR involviert sind. Sollte der Schweizer Gesetzgeber handeln? Die zu erwartenden Umwälzungen im Zahlungsverkehr in der EU haben die Frage aufgeworfen, ob auch der Schweizer Gesetzgeber handeln sollte. Nach Ansicht der Autoren sollte der Schweizer Gesetzgeber zunächst die Erfahrungen in der EU abwarten. Insbesondere die technischen Anforderungen sind hoch. Wie die PSD 2 tatsächlich umgesetzt wird und welche Folgen dies für die Praxis in der EU haben wird, ist daher noch nicht vorherzusehen. Es handelt sich um ein grosses Experiment, dessen Ausgang offen ist.
Was bedeutet dies für die Schweizer Marktteilnehmer? Auch wenn die PSD 2 in der Schweiz nicht gilt, werden die Veränderungen in der EU faktisch Auswirkungen auf die Schweiz haben. Zum einen muss ein Teil der Schweizer Banken jedenfalls für ihre Tochtergesellschaften in der EU die PSD 2 umsetzen. Für diese Banken wird sich daher die Frage stellen, ob es effizienter ist, gewisse Lösungen auch in der Schweiz anzubieten. Zum anderen wird der Druck von Seiten von Drittdienstleistern und Kunden steigen, vergleichbare neue Dienstleistungen auch in der Schweiz einzuführen, sollte die PSD 2 ein Erfolg sein. Die Öffnung der API als strategische Option Ein Beispiel, wie schon heute und damit ohne Geltung der PSD 2 eine Bank die Öffnung der API strategisch nutzen kann, ist die spanische Bank BBVA. Sie hat eine Plattform entwickelt, über welche Dritte Zugang zur API der BBVA erhalten und ihre neuen Produkte testen können. Mangels gesetzlicher Regelungen sind vertragliche Sicherungen erforderlich Solange es in der Schweiz keine zur PSD 2 analogen Regelungen gibt, ist es jeder Bank freigestellt, ob und wie sie ihre API Dritten zugänglich machen möchte. Wenn API zugänglich gemacht werden, dann muss die Bank auf die Einhaltung von hinreichenden Sicherheitsanforderungen achten. Sofern deren Einhaltung nicht von vornherein technisch durch die Bank selbst sichergestellt werden kann, ist zu empfehlen, die wichtigsten Anforderungen vertraglich mit dem Drittanbieter zu vereinbaren. Bei Fragen und für weiterführende Hinweise steht das Finanzmarktrechtsteam gerne zur Verfügung.
Autoren: Jana Essebier, Christian Wyss
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