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Kategorien: Banken- und Finanzmarktrecht, Blog
Green Bonds, d.h. "grüne Anleihen" zur Finanzierung umweltfreundlicher Aktivitäten, gibt es schon seit rund zehn Jahren. In der ersten Zeit von 2007 bis 2013 fungierten primär supranationale Institutionen wie die Weltbank und die Europäische Investitionsbank als Emittenten. Mit dem zunehmenden Eintritt von Unternehmen, verschiedenen Banken und staatlichen Institutionen als Emittenten ist dieser Markt seither beachtlich gewachsen. Diese Anlageklasse findet auf Investorenseite aus moralisch-ethischen sowie zuweilen auch marketingtechnischen Gründen und angesichts des generell schwierigen Marktumfeldes mit niedrigen Renditen ein gesteigertes Interesse. Frankreich will nächstes Jahr als erstes Land Green Bonds emittieren; angedacht ist ein Gesamtvolumen von EUR 3 Milliarden.
Struktur Strukturell können Green Bonds mit üblichen Unternehmensanleihen verglichen werden. Der Hauptunterschied besteht darin, dass der Schuldner (Emittent) den Gläubigern (Investoren) zusichert, den Anleihenserlös für klimaschonende, nachhaltige bzw. allgemein "grüne" Finanzierungszwecke einzusetzen.
Mittelverwendung Mit Green Bonds sollen Aktivitäten finanziert werden, welche die Klimaerwärmung abschwächen und damit eine emissionsreduzierte Wirtschaft unterstützen. Im Vordergrund stehen die Förderung erneuerbarer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz und die Energiespeicherung. Aber auch andere Vorhaben, die einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten vermögen, etwa in den Bereichen Wasseraufbereitung, Landwirtschaft (Stichworte: Biodiversität und Biotreibstoff) oder Abfallbewirtschaftung, sind als zu finanzierende Projekte denkbar.
Standardisierung und Transparenz Das Label "Green Bond" ist nicht geschützt. Dennoch sollte es selten zu Streitigkeiten darüber kommen, ob die Projekte, für die mit einem Green Bond Geld eingesammelt wird, grün genug sind. Die Emissionsdokumentation wird schon aus generellen Haftungsüberlegungen die geplante Mittelverwendung und deren Nutzen für die Umwelt sorgfältig und umfassend darstellen, und zwar häufig unter Berücksichtigung der Green Bond Principles, welche anfangs 2014 durch 13 international tätige Grossbanken aufgestellt wurden. Diese 2016 aufdatierten freiwilligen Leitlinien, die inzwischen auch durch die beiden Schweizer Grossbanken als Underwriters und der Zurich Insurance Group als Investor unterstützt werden, tragen zur Schaffung grösserer Standardisierung und mehr Transparenz innerhalb des Marktes bei. Dies geschieht, indem sie den Auswahlprozess für ein Projekt, die Offenlegung und die Steuerung der Mittelverwendung sowie die Anforderungen an das Berichtswesen, damit die Mittel tatsächlich der Gesellschaft und der Umwelt zugutekommen, regeln.
Durch strikte Offenlegungsvorschriften (regelmässige Berichterstattung über die Mittelverwendung) wird versucht, die Zweckentfremdung der durch Green Bonds eingesammelten Mittel zu vermeiden. Die Leitlinien enthalten überdies die Empfehlung, ein unabhängiges Institut die Nachhaltigkeit des jeweiligen Projekts im Sinne einer Second Opinion einschätzen zu lassen.
Seit 2014 gibt es einen Green Bond Index von Standard & Poor's. Es werden nur solche Bonds in den Index aufgenommen, die durch die internationale Non-Profit-Organisation Climate Bonds Initiative anhand eines Zertifizierungssystems als "grün" anerkannt werden.
Green is the New Black: Green Bonds als Alternativanlage im Schweizer Markt Finanzprodukte, die neben einer finanziellen Rendite auch gesellschaftliche Ziele erreichen, liegen bei privaten und institutionellen Investoren generell im Trend. Schweizer Anleger haben bereits ein grosses Bewusstsein für nachhaltige Vermögensanlagen, welche die klassischen Kriterien der Rentabilität, Liquidität und Sicherheit um sogenannte ESG-Kriterien (ökologisch, sozial und gute Unternehmensführung) ergänzen. Der Konsens – gerade unter Analysten und Investoren – wächst, dass die Umsetzung der ESG-Kriterien in Investmentprozessen das Risiko-Rendite-Profil eines Portfolios verbessern kann, zumal viele Emittenten über ein gutes Rating verfügen und vergleichsweise gute Coupons offeriert werden.
Autor: Adrian Dörig
Rechtsanwalt
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