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Kategorien: Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Restrukturierung und Insolvenz, Blog
Über die Übernahme der "Credit Suisse" durch die "UBS" wird in der Presse täglich berichtet. arrestpraxis.ch hat bereits früher über die Umstrukturierungen bei UBS (Update Nr. 87) und Credit Suisse (Update Nr. 97) berichtet.
Am 14. Juni 2023 wurde im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert, dass die UBS Group AG die Aktiven und Passiven der Credit Suisse Group AG übernommen habe. Die auf Holding-Stufe durchgeführte Fusion ändert an den Einheiten der beiden Gesellschaften, die das Bankgeschäft betreiben, nichts. Vermögenswerte von Arrestschuldnern, die bei der Credit Suisse AG, Credit Suisse (Schweiz) AG, UBS AG und UBS Switzerland AG belegen sind, sind auch nach der Fusion bei diesen Einheiten belegen.
Im Klartext bedeutet dies, dass sich für Arrestverfahren mit arrestierten Vermögenswerten bei der "UBS" oder "Credit Suisse" nichts ändert. Der Arrestgläubiger hat nach wie vor glaubhaft zu machen, mit welchen dieser Rechtseinheiten der Arrestschuldner Vertragsbeziehungen pflegt.
Die verschiedenen Meldungen dazu (SHAB, FINMA, Ad-hoc) können hier abgerufen werden.
Zitiervorschlag: Felix C. Meier-Dieterle, www.arrestpraxis.ch - update 146 / 15.06.2023
Rechtsanwalt
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Konsequenzen der Löschung der Credit Suisse AG aus dem Handelsregister für Arrestverfahren.