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Kategorien: Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Restrukturierung und Insolvenz, Blog
Update Letter Nr. 157 Über die Übernahme der "Credit Suisse" durch die "UBS" wird in der Presse täglich berichtet. arrestpraxis.ch hat bereits früher darauf hingewiesen (update Nr. 146).
Am 14. Juni 2023 wurde im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert, dass die UBS Group AG die Aktiven und Passiven der Credit Suisse Group AG übernommen habe. Die einzelnen Einheiten der UBS und der Credit Suisse blieben einstweilen bestehen.
Am 31. Mai 2024 hat die UBS AG die Aktiven und Passiven der Credit Suisse AG infolge Fusion übernommen. Die Löschung der Credit Suisse AG wurde am 4. Juni 2024 im SHAB publiziert. Die Credit Suisse AG wurde im Handelsregister gelöscht.
Für Arrestverfahren bedeutet dies Folgendes:
Meldungen zur Fusion UBS / Credit Suisse können abgerufen werden:
SHAB 04.06.2024 Weitere Meldungen von Behörden
Zitiervorschlag: Felix C. Meier-Dieterle, www.arrestpraxis.ch - update 157 / 06.06.2024
Rechtsanwalt
Richtige Formulierung eines Arrestgesuches bei Vermögenswerten bei der UBS AG und/oder UBS...
Arrest und andere vorsorgliche Sicherungsmassnahmen sowie der grenzüberschreitende Vollzug von...
Meier-Dieterle, Felix C./Käpplinger, Barbara, ZZZ goes www, ZZZ 63/2023, S. 295 ff.