Close
Wonach suchen Sie?
Site search
10. Juni 2024 Fusion UBS / Credit Suisse (2)

Update Letter Nr. 157

Über die Übernahme der "Credit Suisse" durch die "UBS" wird in der Presse täglich berichtet. arrestpraxis.ch hat bereits früher darauf hingewiesen
(update Nr. 146).

Am 14. Juni 2023 wurde im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert, dass die UBS Group AG die Aktiven und Passiven der Credit Suisse Group AG übernommen habe. Die einzelnen Einheiten der UBS und der Credit Suisse blieben einstweilen bestehen.

Am 31. Mai 2024 hat die UBS AG die Aktiven und Passiven der Credit Suisse AG infolge Fusion übernommen. Die Löschung der Credit Suisse AG wurde am 4. Juni 2024 im SHAB publiziert. Die Credit Suisse AG wurde im Handelsregister gelöscht.

Für Arrestverfahren bedeutet dies Folgendes:

  1. Vermögenswerte von Arrestschuldnern bei der ehemaligen Credit Suisse AG sind neu bei der UBS AG zu arrestieren. Der glaubhaft zu machende Nachweis von Vermögenswerten wird in den meisten Fällen noch mit Credit Suisse AG-Dokumenten erbracht werden, in Arrestgesuchen ist aber unter Hinweis auf die erfolgte Fusion die Arrestierung der Vermögenswerte bei der UBS AG zu beantragen. 
     
  2. Werden in Arrestgesuchen (irrtümlicherweise) weiterhin die Arrestierung von Vermögenswerten bei der Credit Suisse AG verlangt, haben die Gerichte Arrestbefehle mit Vermögenswerten bei der UBS AG zu erlassen. Die Fusion ist eine gerichtsnotorische Tatsache.
     
  3. Vermögenswerte von Arrestschuldnern bei den verbliebenen Bankeinheiten UBS Switzerland AG und Credit Suisse (Schweiz) AG sind von der Fusion vom 31. Mai 2024 nicht betroffen. Es ist geplant, diese Bankeinheiten im Laufe des Jahres 2024 zu fusionieren.

Meldungen zur Fusion UBS / Credit Suisse können abgerufen werden:

SHAB 04.06.2024
Weitere Meldungen von Behörden

 

Zitiervorschlag: Felix C. Meier-Dieterle, www.arrestpraxis.ch - update 157 / 06.06.2024

Autor