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Kategorien: Banken- und Finanzmarktrecht, Data & Privacy, Restrukturierung und Insolvenz, Blog
Nicht zuletzt durch die steigendende Konkurrenz durch Onlineanbieter wird die digitale Revolution oft mit einer Zunahme von Konkursen verbunden. Die Digitalisierung kann jedoch auch dabei helfen, das Insolvenzrisiko und damit die Anzahl von Konkursen zu reduzieren.
Insbesondere Textil- und Handelsunternehmen mussten in letzter Zeit Konkurs anmelden. Zur Begründung verwiesen sie nicht selten auf die Konkurrenz durch Onlineanbieter. Bisher wird die digitale Revolution daher mit einer Zunahme von Konkursen verbunden. Die Digitalisierung kann jedoch auch dabei helfen, das Insolvenzrisiko und damit die Anzahl von Konkursen zu reduzieren. Das Insolvenzrisiko kann insbesondere durch folgende aktuelle Entwicklungen reduziert werden:
Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten Die Digitalisierung kann dazu führen, dass sich Unternehmen neue Finanzierungsquellen erschliessen oder dass sie Finanzierungen zu günstigeren Konditionen erhalten. So können z.B. Kreditauktionsplattformen zu einer Reduzierung der Zinslast führen. Hinzu kommt, dass eine schnellere Kreditvergabe möglich ist.
Die Digitalisierung führt zudem zu einer Zunahme von alternativen Finanzierungsformen und möglichen Finanzierungsgebern. Ein Beispiel ist das Crowdfunding.
Als Crowdfunding (auch Schwarmfinanzierung) werden Formen der Finanzierung über Internetplattformen mit Hilfe einer Vielzahl von Investoren bezeichnet. Dabei investieren die einzelnen Investoren häufig jeweils vergleichsweise geringe Beträge.
Crowdfunding nimmt unterschiedliche Formen an. Das gemeinsame Kennzeichen aller Formen des Crowdfunding ist, dass keine Bank in die Finanzierung zwischengeschaltet wird, sondern vielmehr die Investoren und Kapitalnehmer über das Internet direkt miteinander in Kontakt treten. Dazu gehören insbesondere folgende Formen:
Der Bundesrat hat die Bedeutung des Crowdfunding erkannt und per 1. August 2017 die Bankenverordnung geändert, um die regulatorischen Rahmenbedingungen zu verbessern.
Verbesserung der Möglichkeiten des Liquiditätsmanagements Die Digitalisierung betrifft insbesondere auch den Zahlungsverkehr. Es sind Bestrebungen im Gang, das Tempo bei der Abwicklung von Überweisungen weiter zu erhöhen. Die Rede ist vom Instant Payment.
Instant Payment bedeutet, dass 24 Stunden am Tag und 7 Tage pro Woche Zahlungen möglich sind. Innerhalb weniger Sekunden nach Auslösung der Zahlung wird die Zahlung dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben.
Im gesamten SEPA-Raum (Single European Payment Areas) soll Instant Payment für Überweisungen bis zu einem Betrag von EUR 15'000 möglich sein. Die Überweisung soll innerhalb von 10 Sekunden erfolgen. Das entsprechende Rulebook (SEPA Instant Credit Transfer (SCT Inst) Scheme Rulebook) tritt am 21. November 2017 in Kraft. Es bleibt jedoch noch abzuwarten, in welchem Umfang und wann es tatsächlich europaweit eingeführt wird.
Wenn Instant Payment für Geschäfte zwischen Unternehmen zur Verfügung steht, werden Zug um Zug Lieferungen gegen Zahlung im Umfang zunehmen. Damit sinkt das Gegenpartei- und somit das Insolvenzrisiko des Unternehmens.
Bei Fragen und für weiterführende Hinweise stehen das Insolvenzrechtsteam und das Finanzmarktrechtsteam gerne zur Verfügung.
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