
Revision der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
Angesichts des steigenden Drucks im internationalen Steuerwettbewerb begeht die Schweiz die Flucht nach vorn. Mittels Steuererleichterungen versucht sie dabei gleich zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Diese sollen strukturschwache Regionen (wieder-) beleben und fördern und dabei zulässige Anreize für die Ansiedlung ausländischer Unternehmen schaffen.
Neu soll pro neu geschaffenem bzw. erhaltenem Arbeitsplatz, anstatt wie bisher ein Prozentsatz, ein bestimmter Betrag (CHF 35'797-143'188) von den Bundessteuern abziehbar sein. Diese Steuervorteile sollen in- und ausländische industrielle bzw. produktionsnahe Unternehmen motivieren, Investitionen in strukturschwachen Gegenden zu tätigen und so für Aufschwung zu sorgen. Bemerkenswert ist die Bestimmung, wonach das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) konkrete Informationen über die eingeräumten Steuererleichterungen jeweils öffentlich publizieren wird.
Im Fokus der geförderten Regionen stehen strukturschwache mittel-, kleinstädtische und ländliche Zentren, wie beispielsweise Rüti ZH. Anhand der ehemals jahrzehntelangen Heimat der Sulzer Textil Werke ist ersichtlich, inwiefern auch dezentrale Gegenden dank guter Verkehrserschliessung und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geeignete Standorte für den Industrie- und Produktionssektor bilden können. Die Steuererleichterungen sollen so die auf verschiedensten Ebenen lohnenswerte Dezentralisierung fördern.
Die revidierte Verordnung sollte per 1. Juli 2016 in Kraft treten. Aufgrund starken Gegenwinds, namentlich der SVP, und der noch zurückhaltenden Praxis der Kantone ist jedoch fraglich, ob und wie dieses neue Standortförderungsmittel benützt wird.
Foto: Plutho/Wikimedia Commons
Autor: Christoph Niederer