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Kategorien: Startup Desk, Steuern, Blog
Bei der Gründung eines Startups geht es typischerweise turbulent zu und her. Eine bestehende Idee muss in ein Geschäftsmodell umgesetzt, das Team zusammengestellt und Investoren für die Finanzierung gefunden werden. Der Fokus liegt in dieser Phase auf dem Vorantreiben des Projekts und der praktischen Umsetzung des Geschäftsmodells – weniger auf Verträgen und Steueroptimierung. Wirksame Verträge und eine vorausschauende Steuerplanung sind jedoch mittel- und langfristig für jedes Startup ein Muss – vor allem dann, wenn dieses erfolgreich ist bzw. wird! Die dreiteilige Reihe Fokus Steuern des Startup Desks von VISCHER widmet sich den steuerlichen Aspekten und damit zusammenhängenden unternehmerischen Überlegungen, welche für den Erfolg eines Startups aus Sicht der Investoren und Gründer, der Mitarbeitenden sowie des Unternehmens zu beachten sind:
Der Übergang vom Tüfteln und Forschen zum Entschluss eine Idee oder einen Wirkstoff bis zur Marktreife zu entwickeln und schliesslich (eventuell selbst) auf den Markt zu bringen ist fliessend. Das ist gefährlich: Sobald nachhaltig eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit verfolgt wird, wird nämlich eine selbständige Erwerbstätigkeit begründet und die Gewinne aus der Tätigkeit sind zu versteuern. Die Gewinne einer solchen Einzelfirma unterliegen einerseits der Einkommenssteuer und zusätzlich den Sozialversicherungsabgaben (AHV/IV etc.). Ausserdem stellt alles, was im Rahmen der selbständigen Erwerbstätigkeit erzielt wird, Geschäftsvermögen der am Startup beteiligten Personen dar – so auch selbstentwickelte Geschäftskonzepte, Marken, Patente und weitere Immaterialgüterrechte. Wird das Startup als Einzelfirma geführt und werden das Startup oder Teile davon später an Dritte verkauft oder in eine Kapitalgesellschaft, also Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingebracht, realisieren die Gründer ein steuerbares Einkommen in der Höhe des daraus erzielten Gewinnes. Auf diesem sind wiederum Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Daher empfehlen wir, ein Startup so früh wie möglich in Form einer Kapitalgesellschaft zu betreiben. Falls die Gründer und Investoren später die Anteile am Startup verkaufen, schaffen sie sich dadurch die Möglichkeit eines steuerfreien privaten Kapitalgewinns. In diesem Fall sind weder Einkommenssteuern noch Sozialversicherungsabgaben zu zahlen (vgl. dazu Fokus Steuern – Investoren und Gründer: Steuerfreier Kapitalgewinn). Weitere Vorteile einer Kapitalgesellschaft liegen in der Begrenzung des Haftungsrisikos für die Gründer bzw. Gesellschafter, der Möglichkeit zur Kapitalaufnahme bei Drittinvestoren, sowie dass die Verluste mit dem Unternehmen verknüpft sind. Die Verluste bleiben auch bei einem Verkauf des Startups mit diesem verhaftet. Dies kann für Erwerber interessant sein, weil sie weiterhin zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen zur Verfügung stehen.
Empfehlung: Gründen Sie frühzeitig eine Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Steuerpflichtig bei der Mehrwertsteuer wird ein Unternehmen erst, wenn es über CHF 100'000 steuerbaren Umsatz erzielt. Startups, welche zu Beginn keine Umsätze, sondern vor allem Forschungs- und Investitionsaufwendungen zu tragen haben, sind somit nicht verpflichtet, sich bei der Mehrwertsteuer anzumelden. Trotzdem ist es gerade für diese Unternehmen oft von Vorteil, wenn sie sich direkt bei der Gründung anmelden. Damit erhalten sie nämlich die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer, welche ihnen von Lieferanten und Dienstleistern in Rechnung gestellt wird, zurück zu erhalten. Dies sind immerhin 7.7% des jeweiligen Nettorechnungsbetrages. Diese sogenannten Vorsteuern auf den vom Startup getätigten Investitionen kann das Startup problemlos jedes Quartal online bei der der Steuerverwaltung zurückfordern. Wichtig ist auch zu beachten, dass wenn Dienstleistungen aus dem Ausland eingekauft werden, diese der Schweizer Mehrwertsteuer unterliegen. Dieser Thematik ist unbedingt Rechnung zu tragen.
Empfehlung: Melden Sie Ihr Startup bei hohen Aufwendungen früh bei der Mehrwertsteuer an.
Ebenfalls leicht vergessen geht die gesetzliche Pflicht des Startups als Arbeitgeber, die Mitarbeitenden des Startups, zu denen auch die Gründer gehören, korrekt zu versichern. Das Startup als Arbeitgeber ist verpflichtet seine Arbeitnehmenden bei der zuständigen Ausgleichskasse anzumelden und so bei der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), der Invaliditätsversicherung (IV) und der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu versichern. Ebenfalls sind die Arbeitnehmenden bei einer Unfallversicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle zu versichern und ab einem Jahreslohn von CHF 21'330 (BVG-Eintrittsschwelle für das Jahr 2020) bei einer Pensionskasse für die berufliche Vorsorge anzumelden. Zum massgebenden Lohn zählt auch das Einkommen aus Mitarbeiterbeteiligungen. Werden die Arbeitnehmenden nicht korrekt angemeldet oder die Versicherungsbeiträge vom Startup nicht vollständig entrichtet, so haften die Geschäftsführer und Verwaltungsräte für den daraus entstandenen Schaden persönlich. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Verwaltungsräte, Berater oder Mitarbeitende mit Wohnsitz im Ausland zu legen. Es ist jeweils gründlich zu prüfen, ob und in welchem Staat diese die Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen. Werden die erwähnten Pflichten nicht wahrgenommen, wird dies bei einer Due Diligence von potentiellen Investoren ein Problem darstellen. Nebst allfälligen Problemen stellt es auch ein erhebliches Risiko für Gründer und Mitarbeitende dar, wenn diese nicht versichert sind.
Empfehlung: Kümmern Sie sich rechtzeitig um sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen. Dazu gehört bei ausländischen Mitarbeitenden auch die Quellensteuer.
Da ein Startup in der Gründungsphase und einige Jahre darüber hinaus typischerweise keine Gewinne erzielt, spielen steuerliche Überlegungen bei der Sitzwahl des Startups nur eine untergeordnete Rolle. Es sind einzig Kapitalsteuern zu zahlen, welche je nach Kanton zwar unterschiedlich hoch, aber absolut trotzdem relativ niedrig sind. Wichtigere Standortfaktoren sind die Verfügbarkeit von geeigneten und günstigen Räumlichkeiten, die Attraktivität des Standorts für zukünftige Mitarbeitende, der Wohnort der Gründer oder die Nähe zu Lieferanten, Kunden, Forschungseinrichtungen und Mitbewerbern (sogenannter Cluster). Ein Umzug des Startups innerhalb der Schweiz löst keine Steuern aus. Daher kann der Sitz des Startups später immer noch an einen steuergünstigeren Ort verlegt werden, wenn dieser Aspekt sich als entscheidend herausstellt. Dann sind neben Kantonen mit einem allgemein tiefen Steuersatz für Startups vor allem solche Kantone interessant, welche auf Forschungs- und Entwicklungsausgaben einen zusätzlichen Abzug zulassen. Dieser zusätzliche Abzug kann je nach Kanton bis zu 50% betragen. Auch spannend kann die sogenannte Patentbox sein. Weitere Überlegungen zur Besteuerung können unserem Newsletter zur Umsetzung der Steuer- und AHV Vorlage (STAF) entnommen werden.
Empfehlung: Denken Sie bei der Standortwahl zwar an die Steuern, aber messen Sie deren Bedeutung am Anfang nicht zu viel Gewicht zu.
Für den Aufbau des Unternehmens und das Wachstum benötigt das Startup Kapital. Dieses kann grundsätzlich aus zwei Quellen stammen: Fremdkapital oder Eigenkapital.
Rein aus Steuersicht ist Fremdkapital attraktiver. Das Fremdkapital reduziert das steuerbare Kapital des Startups und damit auch die zu zahlende Kapitalsteuer. Zudem stellen die Fremdkapitalzinsen grundsätzlich einen steuerlich abzugsfähigen Aufwand dar.
Eigenkapital erhöht demgegenüber das steuerbare Kapital des Startups. Zudem ist auf Kapitalerhöhungen, nach Abzug eines Freibetrages von total CHF 1 Mio., 1% Emissionsabgabe geschuldet. Diese Kapitaleinlagen können später, bei entsprechenden Gewinnen, wieder steuerfrei an die Inhaber in der Schweiz zurückbezahlt werden. Die korrekte Meldung und Verbuchung der Kapitaleinlagen sowie die fristgerechte Meldung und Ablieferung der Emissionsabgabe ist sicherzustellen.
In der Anfangsphase generiert ein Startup normalerweise noch keine wesentlichen Umsätze und Gewinne. Es kann daher das zum Wachstum notwendige Kapital meist nicht selbst generieren. Auch Banken gewähren einem Startup zu Beginn kaum Kredite ohne entsprechende Sicherheiten. Aus diesem Grund benötigen Startups oft finanzielle Mittel von Drittinvestoren. Dazu werden sogenannten Finanzierungsrunden durchgeführt, in denen das Startup neue Anteile ausgibt und so sein Kapital erhöht. Typischerweise investieren in dieser Phase nebst "Family and Friends", Business Angels und Venture Capital Unternehmen. Falls sich die bisherigen Gesellschafter in diesen Finanzierungsrunden nicht entsprechend beteiligen (können), verwässert jede Finanzierungsrunde ihren Anteil am Unternehmen.
Trotzdem, für Startups und deren Gründer kann es sinnvoll sein in der Startphase möglichst grosszügig Kapital zu beschaffen. Dies ermöglicht dem Startup ein rascheres Wachstum, welches vor allem in digitalen Branchen notwendig ist, um sich möglichst früh Netzwerkeffekte zu sichern. Eine grosszügige Finanzierung hilft auch die Entwicklung zu beschleunigen und so vor seinen Mitbewerbern zu bleiben. Wird ein Teil der Finanzierung mittels Fremdkapital bereitgestellt und beteiligen sich Investoren, ist darauf zu achten, dass auf den zu zahlenden Zinsen keine Verrechnungssteuer geschuldet ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn mehr als 10 bzw. 20 Investoren dem Startup zu identischen bzw. variablen Bedingungen CHF 500'000 oder mehr leihen. Die Vermeidung der Verrechnungssteuer ist besonders wichtig, falls internationale Investoren Darlehen gewähren. Oft kann die Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis nämlich nicht vollständig zurückgefordert werden und wird so für diese Investoren zu einer definitiven Steuerbelastung.
Empfehlung: Kümmern Sie sich um die Steuercompliance beim Erhalt von Eigenkapital und um allfällige Steuerrisiken im Zusammenhang mit Fremdkapital.
Die Mitarbeitenden sind einer der wichtigsten Faktoren für den Erfolg des Startups. Deren Motivation kann mit verschiedenen Massnahmen gefördert werden. Dabei sind deren Auswirkungen auf die Steuern und Sozialversicherungen sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden zu beachten (vgl. dazu Fokus Steuern – Mitarbeitende: Beteiligung am Erfolg des Startups).
Alle Gründer und Investoren verfolgen natürlich das Ziel, das Startup zu einem erfolgreichen Unternehmen zu entwickeln, so dass sie schliesslich die Investitionen in das Startup mit Gewinn zurückerhalten. Dieses Ziel ist auf zwei Arten erreichbar; entweder das Startup wird profitabel und zahlt so aus seinen Gewinnen und dem Kapital Dividenden aus oder die Gründer und Investoren verkaufen ihre Anteile am Startup mit Gewinn und realisieren so einen Kapitalgewinn. Dieser Kapitalgewinn ist für die Gründer oft steuerfrei (vgl. dazu Fokus Steuern – Investoren und Gründer: Steuerfreier Kapitalgewinn). Daher wird diese Variante, der sogenannte Exit, bei Startups sehr häufig bevorzugt. Auch mit einem Verkauf einzelner Vermögenswerte des Startups kann ein Gewinn erzielt werden. So kann z.B. ein vom Startup entwickelter und patentierter Wirkstoff verkauft (Asset-Deal) oder an Dritte lizenziert (Lizenzdeal) werden. Der dabei erzielte Gewinn ist jedoch stets vom Startup zu versteuern und gelangt erst mittels Dividenden zu den Gründern und Investoren.
Oft interessiert sich ein Käufer nicht für das gesamte Startup, sondern nur für einen gewissen Bereich davon. Besteht nun ein Startup aus mehreren Unternehmensbereichen, hat es z.B. verschiedene Wirkstoffe oder Produkte entwickelt, können die Bereiche vor dem Verkauf in voneinander unabhängige Startups aufgeteilt werden (Spin-Off). Die Anteile am neu abgespaltenen Startup werden wiederum direkt von den Gesellschaftern des ursprünglichen Startups gehalten. Die Gesellschafter können dann die einzelnen Startups separat und unabhängig voneinander weiterentwickeln oder ihre Anteile an ihnen verkaufen und einen Kapitalgewinn realisieren. Eine Spaltung ermöglicht auch, dass Investoren gezielter in das für sie interessante Produkt investieren können. Ein solcher Spin-Off lässt sich ohne Steuerfolgen für das Startup oder dessen Gesellschafter durchführen – vorausgesetzt er wird sorgfältig geplant. Auf jeden Fall erforderlich ist, dass jedes der "Spaltprodukte" einen Betrieb verkörpert.
Auch weitere Umstrukturierungen, wie z.B. die Fusion mit einer anderen Gesellschaft oder die Übertragung eines Betriebsteils auf eine Tochtergesellschaft des Startups lassen sich steuerneutral durchführen, wenn sie korrekt geplant werden.
Empfehlung: Prüfen Sie die Steuerfolgen, wenn ein potentieller Käufer an Sie herantritt. Wenn dieser nicht am ganzen Unternehmen interessiert ist, kann eine Spaltung ein ideales und steuereffizientes Mittel sein.
Steuern sind immer nur einer unter mehreren Faktoren, welche es beim Aufbau, Betrieb und Verkauf eines Startups zu beachten gilt.
Zu Beginn ist darauf zu achten, dass möglichst früh eine Kapitalgesellschaft gegründet wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass bei der späteren Einlage des Startups in eine Kapitalgesellschaft Steuern und Sozialversicherungsabgaben anfallen.
Die Anmeldung bei der Mehrwertsteuer in der Startphase ist oft vorteilhaft, aber, solange die Umsätze CHF 100'000 nicht erreichen, freiwillig. Dagegen darf die Anmeldung der mitarbeitenden Gründer und der Mitarbeitenden bei den Sozialversicherungen in der Hektik der Gründung nicht vergessen gehen.
Die Steuern sind bei der Wahl des Geschäftsortes meist nicht matchentscheidend. Wichtiger sind weitere Faktoren wie die die Nähe zu Universitäten oder Dienstleistern.
Nach der Gründung, muss die Finanzierung sichergestellt werden. Aufgrund fehlender Sicherheiten geschieht dies meist via Aufnahme von Eigenkapital typischerweise bei Drittinvestoren. Die möglichen Steuerfolgen bei der Emissionsabgabe und den Verrechnungssteuern sind dabei im Auge zu behalten.
Mitarbeiterbeteiligungen stellen eine gute Möglichkeit dar, Mitarbeitende zu motivieren und das Startup zum Erfolg zu führen. Auch hier können aber Steuer- und Sozialversicherungsrisiken "lauern".
Ist das Startup schliesslich erfolgreich, so haben die Gründern und Investoren die Möglichkeit, ihre Anteile zu verkaufen und eventuell einen steuerfreien Kapitalgewinn zu realisieren oder das Startup zu einem profitablen Unternehmen weiterzuentwickeln. Auch andere Optionen wie der Verkauf eines Unternehmensteils oder der Abschluss eines Lizenzdeals sind in dieser Phase zu prüfen. Bei der richtigen Ausgestaltung kann dies erhebliche Steuervorteile mit sich bringen.
Für weitere Fragen zur Strukturierung von Startups stehen Ihnen unser Steuerrechtsteam und unser Startup Desk gerne zur Verfügung.
Autor: Adrian Briner
dipl. Wirtschaftsprüfer, dipl. Steuerexperte
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