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5. Mai 2022 Flucht aus der Ukraine – Ein Schweizer Empfang mit offenen Armen

Die Solidarität der Schweiz mit der flüchtenden ukrainischen Bevölkerung ist seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine gross. Diese Solidarität zeigt sich neben vielen staatlichen und privaten Hilfeleistungen in der Einführung des Schutzstatus S. Der Schutzstatus S ermöglicht der ukrainischen Bevölkerung einfach und unbürokratisch in der Schweiz Asyl zu erhalten. Wie Sie den Schutzstatus S erlangen und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie im nachfolgenden Blogbeitrag. Zudem erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Einreise, Visum und weitere Fragen rund um Ihren Asylstatus in der Schweiz. Am Ende des Beitrags finden Sie zudem die wichtigsten Webseiten, auf denen Sie sich zur Gesundheitsversorgung, öffentlichem Transport und weiteren Themen informieren können.

Da sich die Rechtslage laufend verändert, empfehlen wir Ihnen, immer auch die staatlichen Webseiten zu besuchen. Dieser Blogbeitrag wurde ebenfalls auf Englisch und Ukrainisch verfasst.

A.   Einreise und Visum

Die Einreise in die Schweiz ist für ukrainische Staatsangehörige unkompliziert. Sie brauchen lediglich Ihre Einreisedokumente. Für den Fall, dass Sie diese nicht besitzen, genügt, wenn Sie darlegen können, dass Sie wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind.

Die Einreise und der Aufenthalt in der Schweiz sowie in allen anderen Schengen-Staaten ist während 90 Tagen ohne Visum möglich. Die 90-tägige Periode beginnt ab dem Zeitpunkt Ihrer Einreise in ein Schengen-Land (Rumänien gehört nicht dazu). Nach Ablauf dieser Zeitperiode, müssen Sie jedoch ihren weiteren Aufenthalt genehmigen lassen. Dazu empfehlen wir Ihnen den Schutzstatus S zu beantragen.

B.   Schutzstatus S

Nach Ankunft in der Schweiz haben Sie sogleich die Möglichkeit einen Schutzstatus S zu beantragen. Der Schutzstatus S ist ein Sonderstatus, der sich vom gewöhnlichen Asylstatus unterscheidet. Durch den Schutzstatus S sollen Geflüchtete schnell und unbürokratisch folgende Recht und Hilfeleistungen erhalten:

  • Anspruch auf Unterbringung
  • Finanzielle Unterstützung
  • Medizinische Versorgung
  • Erlaubnis für den Nachzug von Familienangehörigen
  • Erlaubnis für die Aufnahme einer (selbständigen oder unselbständigen) Erwerbstätigkeit
  • Kinder können zur Schule gehen

Den Schutzstatus S ist auf ein Jahr befristet. Danach kann dieser wiederholt verlängert werden. Weitere Informationen zu Ihren Rechten und verfügbaren Hilfsangebote finden Sie auf dem Factsheet der schweizerischen Flüchtlingshilfe und auf den unten angegebenen Webseiten.

C.   Antrag Schutzstatus S

Um den Schutzstatus S zu beantragen, müssen Sie sich bei einem der nachfolgenden sechs Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion registrieren.

Boudry Bern Basel
Rue de l'Hôspital 60
2017 Boudry
Morillonstrasse 75
3007 Bern
Freiburgerstrasse 50
4057 Basel
Chiasso Zürich Altstätten SG
Via Milano 23
6830 Chiasso
Duttweilerstrasse 11
8005 Zürich
Schöntalerstrasse 2
9450 Altstätten

Um sich zu registrieren, können Sie jederzeit persönlich vorbeigehen oder mittels online Gesuchsformular einen Termin vereinbaren. Auf der Website des Bundes finden Sie zudem die aktuelle Auslastung und Wartezeiten des jeweiligen Bundesasylzentrums.

Sobald Sie bei einem Bundesasylzentrum registriert haben, erhalten Sie automatisch Unterkunft und Verpflegung. Sie sind zudem ab Einreichung des Gesuches krankenversichert und können den öffentlichen Verkehr in der Schweiz (aktuell befristet bis 31. Mai 2022) kostenlos nutzen.

Nach der Registrierung, werden Sie einem Kanton zugeteilt. Dieser Kanton ist während Ihrer Aufenthaltsdauer in der Schweiz für Ihre Versorgung und Unterbringung zuständig. Die Unterbringung findet in einer staatlichen Einrichtung oder bei einer privaten Hilfsorganisation oder Gastfamilie statt. Eigene Präferenzen werden bei der Zuteilung so weit wie möglich berücksichtigt. Familien werden zusammen untergebracht.

D.   Beurteilung Ihres Gesuchs

Damit Sie den Schutzstatus S erhalten, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Die Abklärung, ob Sie die jeweiligen Kriterien für den Schutzstatus S erfüllen, dauert in der Regel zwischen 1-3 Tage.

Die zwei wichtigsten Kriterien sind, dass Sie Ihr Schutzgesuch nicht bereits in einem anderen Land gestellt haben und zu einer geschützten Gruppe gehören.

Zu einer solchen geschützten Gruppe gehören bspw. alle ukrainische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine wohnhaft waren. Als Familienangehörige gelten Partner, minderjährige Kinder und andere enge Verwandte, die zum Zeitpunkt der Flucht ganz oder teilweise unterstützt wurden. Jedoch auch nicht-ukrainische Staatsangehörige können unter bestimmten Umständen einer Schutzgruppe angehören und damit den Schutzstatuts S beantragen. Weitere Informationen zu den einzelnen Kriterien finden Sie auf der Webseite der schweizerischen Flüchtlingshilfe.

Sollte Ihr Gesuch abgewiesen werden, weil Sie keiner Schutzgruppe zugeordnet werden können oder Ihr Gesuch bereits in einem anderen EU-Staat gestellt haben, so haben Sie immer noch die Möglichkeit, ein ordentliches Asylgesuch zu stellen. Über das ordentliche Asylverfahren und den weiteren Ablauf werden Sie von der zuständigen Behörde direkt informiert und erhalten rechtliche Unterstützung.

Auch wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Lage. Für eine kostenlose Rechtsauskunft können Sie uns unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren: [email protected]

Weiter nützliche Informationen und Hilfsangebote finden Sie auf den untenstehenden Webseiten staatlicher und privater Stellen.

Webseite des Bundes

Schweizerisches Rotes Kreuz

Campax.org

Öffentlicher Transport

Hier finden Sie Informationen zum Asylverfahren, über das Leben im Bundesasylzentrum (BAZ) und zum Leben in der Schweiz.

Hier erfahren Sie mehr über die medizinische Versorgung in der Schweiz und weitere Hilfsangebote.

Auf dieser Website finden Sie viele Informationen rund um die Flucht und Aufenthalt in der Schweiz. 

Diese Website informiert Sie über die Nutzung des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz.

Einreise mit Tieren

Job-Vermittlung

Rechtsberatung

Schutzstelle für Frauen

Die Einreise mit Tieren ist melde- und bewilligungspflichtig. Informationen sowie das Meldeformular finden Sie hier

Hier finden Sie eine Website zur Jobvermittlung, welche sich an ukrainische Flüchtlinge richtet.

Der Zürcher Anwaltsverband hat für Flüchtlinge aus der Ukraine eine Kontaktstelle eingerichtet. Die Rechtsberatung ist kostenlos.

Da sich aktuell viele Frauen alleine auf der Flucht befinden, besteht die Gefahr, dass diese Notlage ausgenutzt wird. Diesbezüglich hilft Ihnen Die Fachstelle für Frauenhandel weiter.

Autoren: Liam de LouwereUrs Haegi