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5. Juli 2016 EU-Kommissarin Marianne Thyssen gegen Schweizer Inländervorrang und Kontingente

Seit dem 'Ja' zur Masseneinwanderungsinitiative führt der Bundesrat mit der EU Neuverhandlungen über die Personenfreizügigkeit. Entgegen der Befürchtungen der EU zeichnet sich jedoch keine Tendenz ab, dass es einen Inländervorrang oder begrenzte Kontingente für EU-und EFTA-Bürger geben wird. Entsprechend wird sich die Migrationspraxis im Umgang mit europäischen Staatsbürgern nicht grundlegend ändern.

Unsicherheiten bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative
Gross titelte die NeueZürcherZeitung am 10. Juni 2016: "EU Kommissarin: 'Schweizer Inländervorrang ist nicht möglich'". In einem kurzen Gespräch mit der Zeitung anfangs Juni gab sich die EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, Marianne Thyssen, auf Anfrage wenig begeistert von der Idee, die Masseneinwanderungsinitiative in der Schweiz mittels eines Inländervorrangs oder speziellen Kontingenten für EU-Bürger umzusetzen. Dies sei mit der Personenfreizügigkeit nicht vereinbar. Daraufhin hagelte es harsche Kritik von den Lesern, die Schweiz müsse unabhängiger nach Aussen auftreten und hätte ein Anrecht auf eigene Regelungen. Alles halb so wild, sagen wir.

Plan B falls Verhandlungen mit der EU scheitern
Ausganspunkt bildet das knappe 'Ja' des Schweizer Stimmvolks zur Massenweinwanderungsinitiative im Februar 2014, welche eine Beschränkung der Zuwanderung ausländischer Staatsangehöriger in die Schweiz verlangt. Der Bundesrat versucht seither das Freizügigkeitsabkommen mit der EU neu zu verhandeln und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Da die Initiative bis Februar 2017 umgesetzt werden muss, ist der Bundesrat gezwungen, einen Plan B für den Fall zu kreieren, dass die Verhandlungen mit der EU bis dahin nicht abgeschlossen werden können. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 4. März 2016 einen Entwurf zur Revision des Ausländergesetzes vorgestellt (detailliertere Informationen zur geplanten Revision des Ausländergesetzes finden Sie im nächsten Blogeintrag vom 15. Juli 2016).

Entwurf des Bundesrates zur Revision des Ausländergesetzes
Der Entwurf sieht unter anderem eine einseitige Schutzklausel für EU- und EFTA-Bürger vor. Bisher profitierten Staatsangehörige von EU- und EFTA-Staaten von einer für sie vorteilhaften Einwanderungsregel: Während sogenannte 'Drittstaatler' vor Einreise in die Schweiz ein Gesuch für eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung einreichen müssen, haben EU- und EFTA-Bürger ein zwingendes Anrecht darauf, einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz nachkommen zu dürfen. Der Entwurf des Bundesrates sieht nun vor, dass auch die Zuwanderung von europäischen Staatsbürgern auf eine gewisse Anzahl begrenzt werden kann. Die entsprechende Regelung im Entwurf ist jedoch sehr vorsichtig formuliert: Höchstzahlen für die Zuwanderung europäischer Staatsbürger sind nur insofern vorgesehen, als dass ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. Der Bundesrat möchte sich beim Setzen des Schwellenwertes an den bisherigen Zuwanderungszahlen von EU- und EFTA-Bürgern aus den letzten Jahren orientieren. Es werden also nicht plötzlich einschneidende Obergrenzen festgelegt. Insofern ist der Kontingentsbegriff bisher zu heiss gekocht worden. Es wird nicht erwartet, dass die einseitige Schutzklausel einen massiven Einfluss auf die Schweizer Migrationspraxis im Umgang mit europäischen Staatsbürgern haben wird.

Keine zahlenmässige Beschränkung
Die Höchstzahlen sind überdies hauptsächlich relevant für neue Zuwanderungen. Die bereits erteilten Bewilligungen werden durch die neue Regelung voraussichtlich nicht betroffen. Der Entwurf des Bundesrates stellt weiter klar, dass EU- und EFTA-Bürger auch zukünftig kein Gesuch für eine Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung einreichen müssen. Der Inländervorrang ist also bis auf weiteres ebenfalls vom Tisch.

Die Schweiz wird folglich voraussichtlich keinen Inländervorrang und wohl auch keine harten Kontingente für EU-Bürger einführen. Frau Thyssen kann also insofern beruhigt werden. Es ist nun Aufgabe des Bundesrates, der EU die softe Schutzklausel zu erklären und schmackhaft zu machen.

Foto: Vitaly Volkov/Wikimedia Commons

Autor: Urs Haegi

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