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3. Mai 2017 Ersetzt der Computer bald den Bagger?

Digital Business Law Bites # 32

Mit der Reihe "Digital Business Law Bites" geben wir einen kleinen Einblick in die Fülle unserer Erfahrungen und Klientenprojekte rund um digitale Geschäftsprozesse. 

Für die Bautätigkeit stehen so viele digitale Instrumente als Unterstützung zur Verfügung, dass bereits ganze Studiengänge zum spezifischen Thema «Digitales Bauen» angeboten werden. Worum geht es dabei?

Ein 3D-Drucker macht noch kein digitales Bauwerk

Der klassische Architekt zeichnete seine Pläne mit Bleistift und Tusche und baute seine Modelle aus Gips. Diese Arbeitsprodukte dienten einerseits dem Bauherrn als Entscheidungsgrundlage und ­andererseits den Unternehmern als Auftragsbeschrieb.

Seit längerer Zeit werden Bleistift und Tusche kaum noch verwendet. Sie wurden längst ersetzt durch CAD-Programme und Drucker, welche die Vor­stellungen des Gestalters präzis und in jeder gewünschten Grösse auf Papier bringen.

Auch Gips wird kaum noch verwendet. Moderne Materialien, die viel einfacher zu verarbeiten sind, sind an die Stelle des weissen Stucks getreten. In jüngster Zeit kommen immer öfter 3D-Drucker zum Einsatz.

Ist das bereits digitales Bauen? Nein! Der Ersatz von Bleistift und Gips durch Drucker und computergesteuerte Modellierungsgeräte hat noch kaum ­etwas mit dem zu tun, was heute unter digitalem Bauen verstanden wird.

«Building Information Modeling» heisst das Stichwort

Die Idee des digitalen Bauens geht weiter und ist grundsätzlicher. Sie besteht darin, mit einem ein­zigen Datenmodell zu arbeiten, das sämtliche gestalterischen und technischen Informationen eines Bauwerks in sich vereint. Vom Anfang der Planung bis zur Betriebsphase des Objekts wird derselbe Datensatz verwendet. Dieser beinhaltet zunächst alle Informationen über die physische Gestalt des Baukörpers mit Materialien und Farben. Die Daten umfassen aber auch alle technischen Informationen, etwa zu Leitungen, zu physischen und elektronischen Schnittstellen und zu Heizung, Kühlung, Wasserversorgung und anderen integrierten Systemen.

Der Titel, unter dem diese Arbeitsweise entwickelt wird, heisst «Building Information Modeling» oder kurz «BIM». Man spricht auch von «digitalen Gebäudemodellen».

Verantwortungsträger müssen ausgebildet sein

Für die an der Planung und am Bau eines Objekts beteiligten Akteure und auch für die künftigen Betreiber eines Bauwerks ist die Arbeit mit digitalen Gebäudemodellen eine Herausforderung. Um das Potenzial an Effizienz, das in dieser neuen Methodik und den damit verbundenen Technologien verborgen liegt, umfassend nutzen zu können, müssen Arbeitsabläufe vollständig neu gedacht und organisiert werden. Verantwortungs- und Entscheidungsträger müssen ausgebildet sein, um solche Potenziale zu erkennen und die Projektleitung sinnvoll wahrnehmen zu können.

Chancen und Risiken für die Bauherrschaft

Auch für die Bauherrschaft bedeutet «Building Information Modeling» ein neues Zeitalter. Schon in der bautechnischen Klassik war es für die – oft nicht spezifisch baufachlich ausgebildeten – Bauherrenvertreter anspruchsvoll, Pläne und Modelle genügend zu verstehen, um für die Planer ein qualifiziertes Gegenüber zu sein. Wie oft schon stellte sich ein Objekt nach Fertigstellung anders dar, als es sich der Auftraggeber bei der Besprechung der Pläne vorgestellt hatte.

Digitale Gebäudemodelle bieten auch für die Bauherrschaft Chancen und Risiken. Einerseits können mit einer guten digitalen Datengrundlage verschiedenste Aspekte des Projekts in beliebiger Weise dargestellt werden. Nicht nur die äussere Erscheinung des künftigen Bauwerks, sondern auch Schnittstellen, integrierte Systeme, ökonomische und energetische Kennzahlen und vieles mehr sind viel einfacher zugänglich als mit den klassischen Methoden. Andererseits sind gigantische Datenmengen auch schwieriger zu beherrschen; leicht kann es passieren, dass wesentliche Aspekte übersehen und unwissend mitgenehmigt werden – was nach der Fertigstellung jeweils zu Überraschungen führt.

Vertragswerke müssen auf BIM ausgerichtet sein

Der Zweck und die Funktion digitaler Gebäudemodelle sind nicht grundsätzlich anders als diejenigen von klassischen Plänen und Modellen: Sie dienen sowohl im Verkehr zwischen Bauherr und Planer als auch im Verkehr zwischen Planer und ausführenden Unternehmen als Verständigungsgrund­lage. Sie definieren das zu erstellende Bauwerk.

Um in juristisch durchsetzbarer Weise zu gewährleisten, dass ein digitales Gebäudemodell diese Funktionen erfüllt, müssen auch die Verträge zwischen den Akteuren in geeigneter Weise an die neue Methodik angepasst werden. Einige Punkte, die besonderer Beachtung und spezifischer Regelung bedürfen, sind etwa:

  • Welcher Standard wird für das Datenmodell verwendet?
  • In welcher Weise muss der Planer dem Bauherrn die Gebäudedaten zur Verfügung stellen (im Voraus im Hinblick auf die Genehmigung des Projekts und nach Fertigstellung im Hinblick auf die Nutzungsphase)?
  • Über welche Schnittstellenfähigkeiten müssen Fachplaner verfügen? In welcher Weise müssen sie ihre Planungsergebnisse in das Gesamtdatenmodell einarbeiten?
  • Wie ist die Verantwortung für den Gesamtdatensatz geregelt, nachdem verschiedene Fachplaner ihre Beiträge dazu geleistet haben?
  • Über welche Schnittstellenfähigkeiten müssen ausführende Unternehmer verfügen?
  • Wie sind die Aspekte des geistigen Eigentums am Gesamtdatensatz geregelt?

Der Computer wird den Bagger nicht ersetzen. Letztlich ist und bleibt das Bauen eine physisch sichtbare und spürbare Sache. Aber wenn der Computer den Bagger effizient führen soll, dann müssen Bauherren, Planer und Unternehmer entsprechend vorbereitet sein – und so auch deren Rechtsberater.

Autor: Andreas C. Albrecht

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