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12. November 2019 England-Flüge: Nach Brexit gecancelt?

Am 31. Oktober 2019 wäre die Frist für den Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäische Union (EU) abgelaufen. Die 27 verbleibenden EU-Mitgliedstaaten haben unterdessen jedoch der beantragten Verlängerung der Frist zugestimmt und die neue Deadline auf den 31. Januar 2020 angesetzt. Während die Frage nach einer Fristverlängerung damit (wenigstens vorläufig) geklärt wurde, bleiben viele weitere Fragen rund um den Brexit unklar.

So löst der kommende Brexit auch im Luftverkehr grosse Bedenken aus. Ist der Luftverkehr nach (geordnetem oder ungeordnetem) Austritt weiterhin gewährleistet? Kann die Flugsicherheit aufrechterhalten werden? Wer übernimmt die Aufsicht? Dies sind Fragen, welche sich die Schweiz, die EU aber auch UK stellen müssen.

Die Schweiz und UK verbindet im Bereich der Luftfahrt eine enge und wichtige Partnerschaft: Rund 150 Flüge verkehren täglich zwischen der Schweiz und UK. Vor allem die Strecke Zürich-London fällt dabei ins Gewicht. Diese Partnerschaft basiert zurzeit auf den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU. Zu diesen bilateralen Verträgen zählt auch das Luftverkehrsabkommen. Nach dem EU-Austritt werden diese Verträge, allenfalls nach einer Übergangsperiode, nicht mehr auf UK anwendbar sein. Deshalb wurden für die Aufrechterhaltung des Flugverkehres bereits im Jahr 2018 Massnahmen getroffen.

Die Schweiz hat im Dezember 2018 ein Abkommen mit UK abgeschlossen, um die reibungslose Weiterführung der heutigen Regelungen zu garantieren. Grundsätzlich geht es um die gegenseitige Sicherung der bestehenden Luftverkehrsrechte. Ebenfalls geregelt wurden die Modalitäten rund um die Betriebsbewilligungen, die Gebührenerhebungen sowie Regelungen zur Sicherheit der Luftfahrt und der Technik.

Des Weiteren hat die Schweiz per 1. September 2019 für den Fall eines ungeordneten Brexits auch die EU-Bestimmungen zum Brexit im Bereich des Luftverkehrs übernommen. Dabei geht es namentlich um eine neue Rahmenverordnung für die Flugsicherheit, sowie um eine Verordnung, welche die Fortführung der Tätigkeit von Schweizer Luftfahrtbetreibern und Herstellern nach einem ungeordneten Brexit garantieren würde.

Nach dem EU-Austritt ist UK automatisch nicht mehr Mitglied der europäischen Luftfahrtaufsichtsbehörde EASA (European Union Aviation Safety Agency). Die EASA ist insbesondere zuständig für die Zulassung der Flugzeuge und deren Teile. Dies bedeutet, dass die britische Luftfahrtbehörde (Civil Aviation Authority) von einem auf den anderen Tag regulatorische Vorgaben erfüllen müsste, ohne dass sie Zugang zu den Fähigkeiten der EASA hätte. Hier schafft die von der Schweiz übernommene EU-Rahmenverordnung für die Gewährleistung der Flugsicherheit Abhilfe. Dank dieser Verordnung gelten im Falle eines ungeordneten Brexits die Zulassungen und Zeugnisse der Flugsicherheit, welche aufgrund der EASA-Regeln erteilt wurden, weiter. Dies jedoch nur für neun Monate ab dem Zeitpunkt des (ungeordneten) Ausscheidens, längstens aber bis zum 1. September 2020. Für diese Übergangsperiode wird damit aber sichergestellt, dass britische Flugzeuge, Piloten und Wartungsbetriebe am Tag des Ausscheidens ihre Zulassung nicht auf einen Schlag verlieren.

In diesem Sinne wurden von verschiedenen Akteuren – der Schweiz, der EU und UK – auch für den Fall eines ungeordneten Brexits Massnahmen ergriffen, um eine möglichst reibungslose Weiterführung des bisherigen Flugverkehrs sicherzustellen. Trotz anstehendem Brexit ist daher nicht mit einer Annullation der Flüge nach und von England zu rechnen.

Autoren: Lea Germann, Urs Haegi, Peter Kühn

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