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22. Februar 2021 Einwandernde: In die Schweiz geht’s am Zoll vorbei

Manche Personen aus dem Ausland sehen die Schweiz als Urlaubsort im Winter oder als Destionation für einen kurzen Städtetrip, andere jedoch sehen in der Schweiz ein neues Zuhause. Wer sich dazu entscheidet, in die Schweiz zu ziehen, muss sein Hab und Gut am Zoll anmelden. Mit unseren nachfolgenden Tipps gelingt die Zollanmeldung und damit der erste Schritt des Umzugs reibungslos.

Abgabefreie Einfuhr 

Damit Übersiedlungsgut (inkl. Hausrat wie Möbel, Geschirr, Bücher, Kleider sowie allfällige Sammlungen, Tiere oder das Auto) abgabefrei in die Schweiz eingeführt werden kann, muss einerseits eine Wohnsitzverlegung nachgewiesen werden (zum Beispiel mittels einer Abmeldebestätigung des Wegzugslandes in Verbindung mit einem Schweizer Miet- oder Arbeitsvertrag). Andererseits muss ein Verzeichnis des Übersiedlungsguts erstellt werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Gegenstände des Übersiedlungsguts bereits während mindestens sechs Monaten im persönlichen Gebrauch gewesen sein und nach dem Umzug weiterhin persönlich gebraucht werden müssen.  

Zollanmeldung und Grenzübertritt

Um das Verfahren der Zollveranlagung beim Grenzübertritt zu beschleunigen, kann das sogenannte Übersiedlungsdossier zur Vorprüfung an die entsprechende Zollstelle geschickt werden. Das Übersiedlungsdossier enthält die folgenden Dokumente: 

  • Antragsformular 18.44 Übersiedlungsgut (Download auf www.ezv.admin.ch)
  • Nachweis der Wohnsitzverlegung (z.B. mittels Abmeldebestätigung des Wegzugslandes, Schweizer Miet- oder Arbeitsvertrag. Für Nicht-EU/EFTA-Bürger kann auch der Entscheid über die Ausstellung einer Aufenthaltsbewilligung des zuständigen Migrationsamts verlangt werden.)
  • Verzeichnis über die einzuführenden Gegenstände

Beim Grenzübertritt gilt es zudem zu beachten, dass in der Schweiz Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen der Nationalstrassenabgabe (sogenannte Autobahn-Vignette) unterliegen. Diese kostet CHF 40 pro Kalenderjahr und ist sowohl an Raststätten als auch an der Grenze selbst zu beziehen. Sie muss klar sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden.

Verbote

Einige Gegenstände oder Produkte sind entweder verboten oder dürfen nur mit einer Bewilligung in die Schweiz ein-, aus- oder durchgeführt werden (zum Beispiel Betäubungsmittel, geschützte Tiere und Pflanzen oder Waffen).

Strassenverkehrsfahrzeuge

Falls das Auto, mit dem in die Schweiz umgezogen wird, bereits während mindestens sechs Monaten im Ausland im persönlichen Gebrauch war und nach dem Umzug in die Schweiz weiterhin persönlich gebraucht werden soll, ist die Einfuhr abgabefrei. Das Auto muss bei der Zollabfertigung ebenfalls deklariert werden. Hierfür sind die folgenden Dokumente mitzubringen: 

  • Amtlicher Ausweis
  • Fahrzeugausweis
  • Antragsformular 18.44 Übersiedlungsgut und Nachweis der Wohnsitzverlegung (vgl. Titel "Zollanmeldung und Grenzübertritt")

Anschliessend muss das Auto beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons angemeldet werden. Hierfür gilt generell eine Frist von einem Jahr. Somit kann das Auto in der Schweiz während eines Jahres mit ausländischen Kennzeichen gefahren werden.
 
Unsere Immigration-Gruppe beantwortet Ihnen gerne allfällige Fragen und unterstützt Sie kompetent bei der Rekrutierung ausländischer Arbeitnehmenden. 
 

Autorin: Beatrice Leistner

Co-Autorin: Dimitra Prandekou