VISCHER ist eine Schweizer Anwaltskanzlei, die sich der rechtlichen Lösung von Geschäfts-, Steuer- und Regulierungsfragen widmet.
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Kategorien: Steuern, Blog
Wie bestimmt sich der Vermögenssteuer- resp. der Eigenmietwert meines Feriendomizils? Es wurde erneut bestätigt, dass das Bundesrecht keine Vorschriften zur Bestimmung der vorgenannten Werte macht.
Mit Urteil vom 10. Mai 2017 (BGer 2C_829/2016 und 2C_830/2016) musste das BGer über die Festlegung der Höhe des Eigenmietwerts eines Ferienhauses in Portugal entscheiden.
Grundsätzlich gilt bei im Ausland gelegenen Liegenschaften wie bei inländischen, dass der Eigenmietwert dem ortsüblichen Marktmietwert zu entsprechen hat. Ist eine Feststellung eines Marktmietwertes nicht möglich, so muss bzw. darf eine alternative Festlegungsmethode herangezogen werden. Da Art. 21 Abs. 2 Bundesgesetz über die direkten Bundessteuern (DBG) keine Berechnungsmethode vorschreibt, ist es zulässig, auf einen Prozentsatz des ortsüblichen Steuerwertes, welcher in der Regel von den lokalen Behörden bekannt gegeben wird, abzustellen. Eine Reduktion dieses Wertes ist nur dann zulässig, wenn die Liegenschaft während eines Teils des Jahres praktisch nicht nutzbar ist.
Die Untergrenze von 60 % einer marktüblichen Miete gilt auch bei ausländischen Immobilien, wobei es der Schweizer Steuerbehörde nicht ohne erheblichen Aufwand möglich ist, die Einhaltung zu überprüfen.
Bei Fragen und für weiterführende Hinweise steht das Steuerteam gerne zur Verfügung. Im Steuer Update 2019 finden sich weitere praktische Informationen.
Autor: Eric Flückiger