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13. September 2021 COVID-19-Zertifikat am Arbeitsplatz

Seit dem 13. September 2021 erlaubt der Bundesrat Arbeitgebern, unter gewissen Voraussetzungen von ihren Mitarbeitenden ein COVID-19-Zertifikat zu verlangen.

Zertifikate in Innenräumen

Per 13. September 2021 führte der Bundesrat eine weitgehende Zertifikatspflicht für Innenräume ein, so beispielsweise für die Innenräume von Restaurants, Fitnesscenter, Museen, Zoos, Bars und Veranstaltungen. Die ausgedehnte Zertifikatspflicht ist einstweilen bis am 24. Januar 2022 befristet und kann je nach Entwicklung der Lage auch früher aufgehoben werden.

Auf eine generelle Zertifikatspflicht am Arbeitsplatz hat der Bundesrat verzichtet. Arbeitgeber dürfen das Vorliegen eines COVID-19-Zertifikats bei ihren Mitarbeitenden nur dann überprüfen, wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen. Die Information über den Immunitätsstatus oder das Testergebnis dürfen für keine weiteren Zwecke verwendet werden. Wenn die Mitarbeitenden beispielsweise in Büroräumen in unmittelbarer Nähe zu anderen Personen arbeiten, dürfte es regelmässig angemessen sein, im Rahmen des Schutzkonzeptes ein COVID-19-Zertifikat zu verlangen.

Konsultation und Dokumentation

Vor der endgültigen Entscheidung über das Verlangen eines COVID-19-Zertifikats am Arbeitsplatz und der damit verbundenen Maßnahmen muss die Arbeitgeberin die Mitarbeitenden darüber informieren und sie anhören. Diese Beteiligungsrechte (Information und Konsultation) stehen den Mitarbeitenden direkt zu, wenn keine Arbeitnehmervertretung besteht.

Die Unternehmensleitung muss die im Rahmen der Konsultation geäusserten Meinungen der Mitarbeitenden berücksichtigen, bevor sie die endgültige Entscheidung trifft und entsprechende Maßnahmen einführt. Die Mitarbeitenden haben das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist Vorschläge für alternative Maßnahmen zu machen.

Aus unserer Sicht muss die Arbeitgeberin Einwände, Bedenken und alternative Vorschläge der Mitarbeitenden ernsthaft prüfen, sie ist im Entscheid, welche Massnahmen letztendlich eingeführt werden sollen jedoch frei. Sie muss auch nicht begründen oder rechtfertigen, wenn die Einwände/Vorschläge der Mitarbeitenden nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurden.

Die Arbeitgeberin muss schliesslich die Einführung der Überprüfung des COVID-19-Zertifikats und die damit in Verbindung stehenden Maßnahmen schriftlich dokumentieren.

Testkosten

Verlangt die Arbeitgeberin ein gültiges COVID-19-Zertifikat am Arbeitsplatz, muss sie ein regelmässiges Testsystem am Arbeitsplatz anbieten oder anderweitig die Testkosten der Mitarbeitenden übernehmen. Ab dem 1. Oktober 2021 werden die Testkosten für den Erhalt eines Zertifikats ohne Symptome nicht mehr vom Bund getragen; der Bund kann jedoch auf Antrag / in Abstimmung mit der zuständigen kantonalen Behörde weiterhin die Kosten für die Einführung eines regelmässigen Testsystems am Arbeitsplatz übernehmen.

Die Arbeitgeberin ist nicht verpflichtet, die Testkosten der Mitarbeitenden zu übernehmen, wenn ihr Schutzkonzept differenziertere Massnahmen vorsieht (z.B. wenn Mitarbeitende, die kein gültiges Zertifikat haben, einen Mundschutz tragen oder im Home Office arbeiten müssen).

"Zertifikat light" verwenden

Das COVID-19-Zertifikat wird in gedruckter Form mit einem scannbaren QR-Code ausgestellt, kann aber auch in die offizielle Schweizer Smartphone-App "Covid Cert" importiert werden. In der App können die Mitarbeitenden auch ein "Zertifikat light" aktivieren, das von persönlichen Gesundheitsdaten befreit ist. Das Zertifikat kann mit der offiziellen Scan-App "Covid Check" gescannt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollten Arbeitgeber soweit möglich das "Zertifikat light" verwenden.

Fazit

Auch am Arbeitsplatz werden zusehends schärfere Massnahmen gegen COVID-19 wie das Verlangen eines Zertifikats von Mitarbeitenden als rechtlich zulässig erachtet. Solche Massnahmen müssen aber in aller Regel nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. Die dabei vorgenommenen Interessenabwägungen sind aus rechtlicher Sicht oft sehr heikel, da gewichtige (Grund-)Rechte gegen einander abgewogen werden müssen.

Bei Fragen zum Thema steht Ihnen unser Arbeitsrechtsteam jederzeit gerne zur Verfügung.

Autoren: Marc Ph. Prinz, Gian Geel

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