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Kategorien: Immigration, Blog
Mit Beschluss vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat angesichts der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage und der bevorstehenden Ferienreisezeit die grenzsanitarischen Massnahmen für die Einreise in die Schweiz noch einmal deutlich gelockert. Der Beschluss tritt per 26. Juni 2021 in Kraft.
Die Quarantänepflicht bei Einreisen aus dem Schengenraum wird grundsätzlich aufgehoben. Einen negativen PCR- oder Antigen-Test benötigen nur noch nicht geimpfte resp. nicht genesene Personen, welche mit dem Flugzeug einreisen. Dasselbe gilt für die Angabe der Kontaktdaten.
Die Risikoliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wird reduziert und umfasst nur noch Länder oder ggf. Gebiete, in denen eine besorgniserregende Virusvariante grassiert. Derzeit sind dies z.B. Indien und Grossbritannien, wo die Delta-Variante stark dominiert.
Geimpfte und genesene Personen, die aus einem solchen Risikogebiet einreisen, benötigen keinen negativen Testnachweis und müssen sich nach der Einreise auch nicht in Quarantäne begeben. Einreisende, die weder nachweislich geimpft noch genesen sind, benötigen einen negativen PCR- oder Antigen-Test und müssen sich weiterhin sofort nach der Einreise in Quarantäne begeben.
Die aktualisierte Risikoliste des BAG wird per Inkrafttreten der neuesten Beschlüsse, d.h. per 26. Juni 2021 veröffentlicht.
Die bestehenden Einreisebeschränkungen für Drittstaatsangehörige werden gelockert. Voraussetzung ist die Impfung mit einem in der Schweiz (Swiss Medic) oder in der EU (EMA) zugelassenen Impfstoff.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat seine Länderliste entsprechend angepasst. So ist es zum Beispiel für Drittstaatsangehörigen aus den USA wieder erlaubt, in die Schweiz einzureisen.
Die aktualisierte Risikoliste des SEM wird ebenfalls in den nächsten Tagen auf deren Homepage aufgeschaltet.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Immigration-Team jederzeit gerne zur Verfügung.
Der Autor dankt Andrea Elvedi für ihre wertvolle Mitarbeit bei der Verfassung dieses Blogbeitrags.
Autor: Urs Haegi
Rechtsanwalt
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