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Kategorien: Immigration, Blog
Die SVP und der Verein "Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz" (AUNS) stehen der Personenfreizügigkeit mit der EU alles andere als wohlwollend gegenüber. Mittels dreier Vorschlagsvarianten wollen sie der Personenfreizügigkeit an den Kragen: Die Personenfreizügigkeit soll es nicht mehr geben dürfen, die Personenfreizügigkeit soll gekündigt werden oder die Personenfreizügigkeit sei zudem gar ganz als Prinzip zu verbieten. Nach der laut SVP unbefriedigenden Umsetzung der am 9. Februar 2014 vom Volk angenommenen Initiative gegen die masslose Einwanderung sollen nun nicht mehr bloss die Symptome, sondern die Ursachen der Einwanderung bekämpft werden.
Die Arbeitsgruppe, welche die drei Varianten präsentierte, wird zusammen mit ihren Mitgliedern noch in den kommenden Wochen darüber befinden. Die drei Varianten sollen an der Delegiertenversammlung der SVP in Lausen BL am 24. Juni 2017 zur Volksinitiative zur Beschränkung der freien Zuwanderung (Beschränkungsinitiative) ausgearbeitet werden. Damit wollen AUNS und die SVP die Beschränkungsinitiative lancieren, was bereits in der zweiten Jahreshälfte 2017 möglich sein dürfte.
Falls die Initiative zustande kommt und dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird, mündet solch eine Abstimmung in einen Grundsatzentscheid über den schweizerisch-bilateralen Weg mit der Europäischen Union (EU). Konkret würde es um die Bilateralen I gehen, welche abgesehen von der Personenfreizügigkeit, noch sechs weitere Abkommen wie bspw. über die technischen Handelshemmnisse, die Forschung oder den Luftverkehr beinhalten. Die Bilateralen I sind mit einer sog. Guillotineklausel versehen, d.h. wird eines der Abkommen seitens einer Partei gekündigt, so gelten auch alle anderen Abkommen als gekündigt. Die EU wird nicht zulassen, dass sich die Schweiz sprichwörtlich die Rosinen aus dem Kuchen pickt und allein die Personenfreizügigkeit kündigt.
Will die Schweiz weiterhin vom Austausch von Gütern, Dienstleistungen, Know-how und damit auch von den Personen dahinter profitieren, muss sie international und insbesondere mit der EU zusammen arbeiten. In Punkto Personenfreizügigkeit könnte die Beschränkungsinitiative im wahrsten Sinne des Wortes zu einem beschränkten Schweizer Wirtschaftsplatz führen. Insbesondere KMU's, welche vom Export abhängig sind, könnten mit der Kündigung der Bilateralen I existenziell bedroht werden.
Zu hoffen bleibt, dass es der SVP und der AUNS gelingt einen wirklich griffigen Initiativtext zur Beschränkungsinitiative auszuarbeiten, welcher dem Volk unmissverständlich vermittelt, was auf dem Spiel steht. Abgesehen von der Beschränkungsinitiative sind da ohnehin bereits andere gleichgelagerte Volksinitiativen in der Pipeline. Erwähnenswert ist etwa die Initiative "Raus aus der Sackgasse", welche den Zuwanderungsartikel komplett aus der Verfassung streichen will. Vom Bundesrat wird sie bereits abgelehnt, das Parlament hat hingegen noch bis am 27. April 2018 Zeit, eine Abstimmungsempfehlung zu beschliessen.
Autor: Urs Haegi
Rechtsanwalt
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