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8. März 2018
Mit der Reihe "Digital Business Law Bites" geben wir einen kleinen Einblick in die Fülle unserer Erfahrungen und Klientenprojekte rund um digitale Geschäftsprozesse.
Am 1. März 2018 ist das totalrevidierte Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) mitsamt seinen fünf Ausführungsverordnungen in Kraft getreten. Mit der Revision soll das Überwachungsrecht an die technologische Entwicklung in der Kommunikation angepasst werden. Mutmassliche Straftäter sollen sich nicht durch die Verwendung neuer Kommunikationstechnologien der Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden entziehen können. Vor diesem Hintergrund erweitert das revidierte BÜPF namentlich den Kreis der überwachungs- und auskunftspflichtigen Kommunikations-Dienstleister erheblich.
Überwachungs- und Auskunftspflichten in der Schweiz treffen neu deutlich mehr Anbieterinnen von Kommunikationsdienstleistungen, so z.B. Anbieterinnen von Hosting, VoIP, E-Mail und Chat-Diensten. Um Anbieterinnen untergeordneter Dienste nicht übermässig zu belasten, sieht das neue Recht im Gegenzug gestufte Pflichten zur Echtzeitüberwachung und Auskunft vor. Nach wie vor unklar ist die Abgrenzung zwischen den einzelnen erfassten Anbieter-Kategorien.
Weitere Informationen zu den erfassten Kommunikations-Dienstleistern.
Autoren: Delia Fehr-Bosshard, Jonas D. Gassmann
Kategorien: Digital Business Law Bites, Blog
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