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31. Januar 2020
Spätestens nach der letzten Abstimmung im britischen Parlament war klar, dass das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 aus der EU austritt. Dank einer geregelten Übergangsphase werden sich die konkreten Auswirkungen des Brexit jedoch erst im Jahr 2021 zeigen. Wie die Rechtslage dann aussehen wird, hängt noch von den Verhandlungen während dieser Übergangsphase ab. Erworbene Rechte bleiben jedoch auch nach einem Brexit erhalten.
Während das Datum für einen Brexit nach der Abstimmung im Vereinigten Königreich immer wieder verschoben wurde, überschlagen sich im Januar 2020, kurz vor dem Austrittsdatum, die Ereignisse. Nach einem unerwarteten Hin und Her des Austrittabkommens im britischen Parlament wurde der Brexit mit der Genehmigung des europäischen Parlaments besiegelt. Das Austrittsabkommen sieht für die Zeit vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 eine Übergangsphase vor, in welcher das Vereinigte Königreich Teil des EU-Binnenmarkts und der Zollunion bleibt, ohne dass ihm jedoch ein Mitentscheidungsrecht zukommt. Auch die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU werden weiterhin Anwendung finden. Somit können sich britische Staatsbürger bis Ende Dezember 2020 nach wie vor auf das Freizügigkeitsabkommen ("FZA") berufen und ihre Rechte bleiben unverändert. Die Zeit während der Übergangsphase soll genutzt werden, weitere Abkommen zur Sicherung der Rechtslage für die Zeit nach dem 31. Dezember 2020 abzuschliessen. Obwohl diese 11 Monate äusserst ambitiös sind, beharrt Premier Johnson auf einen definitiven Austritt per 1. Januar 2021. Ob bis dahin die Rechtslage in den wichtigsten Punkten geregelt sein wird, oder ob dann erneut ein No-Deal Brexit droht, ist ungewiss.
Der Bundesrat hat Schritte unternommen, um gute bilaterale Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über den Brexit hinaus zu gewährleisten. Dazu gehören eine Reihe von Abkommen mit Grossbritannien in den Bereichen Handel, Versicherungen, Verkehr sowie ein Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Diese Abkommen sind Teil der "Mind the Gap"-Strategie des Bundesrates, die darauf abzielt, die bestehenden Rechte über den Brexit hinaus so weit wie möglich zu sichern. Im Bereich der Immigration steht das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund. Dieses wird in jenem Zeitpunkt in Kraft treten, in dem das FZA nicht mehr anwendbar ist - voraussichtlich nach Ablauf der Übergangsperiode am 1. Januar 2021. Es sichert diejenigen Rechte von schweizerischen und britischen Staatsangehörigen, welche sie nach dem FZA erworben haben, und sorgt grundsätzlich für deren lebenslange Geltung. Dazu gehören z.B. die Aufenthaltsrechte, die Sozialversicherungsansprüche wie auch die Anerkennung beruflicher Qualifikationen.
Demgegenüber richten sich die Rechte von britischen Staatsangehörigen, welche nach Wegfall des FZA in die Schweiz einreisen möchten, nach den Gesetzen für Drittstaatenangehörige (Ausländer- und Integrationsgesetz). Dies hat erschwerte Einreise- und Aufenthaltsrechte zur Folge und bedingt unter anderem die Einhaltung der vom Bundesrat aufgestellten Kontingente. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich führen jedoch weiterhin Gespräche, welche zu einem Abkommen betreffend Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in der Schweiz führen können. Dabei sind jedoch insbesondere verfassungsrechtliche Vorgaben, wie beispielsweise Art. 121a der Schweizerischen Bundesverfassung zur Steuerung der Zuwanderung, einzuhalten.
Bei Fragen und für weiterführende Hinweise steht Ihnen das Immigration Team gerne zur Verfügung.
Autoren: Lea Germann, Urs Haegi
Kategorien: Immigration, Blog
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