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23. September 2020 Brexit! Dürfen UK-Bürger trotzdem in der Schweiz bleiben?

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU wird nach Beendigung der Übergangsfrist am 31.12.2020 das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der EU und der Schweiz nicht mehr zur Anwendung gelangen. Was bedeutet das für UK-Bürger, die bereits eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz haben? Und für solche, die eine beantragen möchten?

Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger

In der Schweiz wohnen derzeit rund 43'000 UK-Bürger, im Vereinigten Königreich wiederum sind rund 34'500 Schweizer wohnhaft. Um die Rechte, die diese aus dem FZA erworben haben, zu schützen, haben die beiden Staaten am 25.02.2019 das Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet. Das Abkommen ist Teil der "mind the gap"–Strategie der Schweiz.

Inkraftsetzung

Das Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger tritt nach Ablauf der Übergangsfrist, also am 01.01.2021, in Kraft. Sollte die Übergangsfrist verlängert werden, tritt das Abkommen im direkten Anschluss darauf in Kraft. Während der Übergangsfrist gelangt weiterhin das FZA zur Anwendung.

Genehmigung

Das Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedarf der Genehmigung durch das Parlament. Es wurde im Juni 2020 vom Nationalrat gutgeheissen und geht nun weiter zum Ständerat. Sollte der parlamentarische Genehmigungsprozess bis zum Ende der Übergangsfrist nicht abgeschlossen sein, so würde das Abkommen auf vorläufiger Basis zur Anwendung gelangen.

Änderungen

Im Grundsatz werden die erworbenen Rechte beibehalten. Es gibt jedoch vier wesentliche Änderungen zum FZA:

  • Vor Erneuerung einer bereits erteilten Aufenthalts- resp. Grenzgängerbewilligung kann von den Behörden ein Strafregisterauszug verlangt werden.
  • Straftaten, die nach dem Wegfall des FZA begangen werden, werden wie bei Drittstaatsangehörigen nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz AIG beurteilt. Es kann somit bei schweren Straftaten eine Landesverweisung erfolgen.
  • Der Familiennachzug wird fünf Jahre nach Wegfall des FZA, also voraussichtlich ab 01.01.2026, nach den strengeren Bedingungen des AIG geregelt (Höchstalter der Kinder 18 statt 21 Jahre, Nachzugsfrist fünf Jahre, Nachweis genügender finanzieller Mittel etc.).
  • Personenbezogene Dienstleistungserbringungen bis 90 Tage pro Kalenderjahr geniessen keinen bevorzugten Marktzugang mehr, sie fallen neu unter das Allgemeine Abkommen über den handel mit Dienstleistungen (GATS). Vor dem 31.12.2020 angefangene Dienstleistungen können unter den Bedingungen des FZA zu Ende geführt werden.

Visum

Die EU hat die Visumsverordnung angepasst, so dass UK-Bürger für einen Kurzaufenthalt von max. 90 Tagen (innerhalb von 180 Tagen) weiterhin visumsfrei in den Schengenraum und somit in die Schweiz einreisen können.

Einreise von UK-Bürgern nach Ablauf der Übergangsfrist

UK-Bürger, die nach dem 31.12.2020 in die Schweiz einwandern, werden mangels entsprechender bilateraler Verträge einstweilen als Drittstaatsangehörige behandelt. Das Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger ist nicht anwendbar. Im Rahmen der "mind the gap plus"-Strategie laufen jedoch Gespräche zwischen den beiden betroffenen Staaten über ein zukünftiges Einwanderungsregime, die hoffentlich bald abgeschlossen sind. Die genaue Ausgestaltung ist jedoch noch nicht geklärt.

Unser Immigrationsteam beantwortet Ihnen gerne allfällige Fragen.

Autor: Urs Haegi

Co-Autorin: Andrea Elvedi.

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