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23. September 2020
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU wird nach Beendigung der Übergangsfrist am 31.12.2020 das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der EU und der Schweiz nicht mehr zur Anwendung gelangen. Was bedeutet das für UK-Bürger, die bereits eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz haben? Und für solche, die eine beantragen möchten?
In der Schweiz wohnen derzeit rund 43'000 UK-Bürger, im Vereinigten Königreich wiederum sind rund 34'500 Schweizer wohnhaft. Um die Rechte, die diese aus dem FZA erworben haben, zu schützen, haben die beiden Staaten am 25.02.2019 das Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet. Das Abkommen ist Teil der "mind the gap"–Strategie der Schweiz.
Das Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger tritt nach Ablauf der Übergangsfrist, also am 01.01.2021, in Kraft. Sollte die Übergangsfrist verlängert werden, tritt das Abkommen im direkten Anschluss darauf in Kraft. Während der Übergangsfrist gelangt weiterhin das FZA zur Anwendung.
Das Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedarf der Genehmigung durch das Parlament. Es wurde im Juni 2020 vom Nationalrat gutgeheissen und geht nun weiter zum Ständerat. Sollte der parlamentarische Genehmigungsprozess bis zum Ende der Übergangsfrist nicht abgeschlossen sein, so würde das Abkommen auf vorläufiger Basis zur Anwendung gelangen.
Im Grundsatz werden die erworbenen Rechte beibehalten. Es gibt jedoch vier wesentliche Änderungen zum FZA:
Die EU hat die Visumsverordnung angepasst, so dass UK-Bürger für einen Kurzaufenthalt von max. 90 Tagen (innerhalb von 180 Tagen) weiterhin visumsfrei in den Schengenraum und somit in die Schweiz einreisen können.
UK-Bürger, die nach dem 31.12.2020 in die Schweiz einwandern, werden mangels entsprechender bilateraler Verträge einstweilen als Drittstaatsangehörige behandelt. Das Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger ist nicht anwendbar. Im Rahmen der "mind the gap plus"-Strategie laufen jedoch Gespräche zwischen den beiden betroffenen Staaten über ein zukünftiges Einwanderungsregime, die hoffentlich bald abgeschlossen sind. Die genaue Ausgestaltung ist jedoch noch nicht geklärt.
Unser Immigrationsteam beantwortet Ihnen gerne allfällige Fragen.
Autor: Urs Haegi
Co-Autorin: Andrea Elvedi.
Kategorien: Immigration, Blog
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