
Ist die eigenhändige Unterschrift des Kunden erforderlich oder gewünscht, kann diese durch eine qualifizierte elektronische Signatur (e-Signatur) ersetzt werden. Die Verwendung der e-Signatur hat sich bislang jedoch nur schleppend verbreitet. Dies nicht zuletzt, weil die Erlangung einer e-Signatur von den Kunden als zu aufwändig betrachtet wird.
Vereinfachung Erteilung e-Signatur
Der Bundesrat hat die Hindernisse erkannt. Mit der Totalrevision der Verordnung über die elektronische Signatur (VZertES), welche am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, wurde nun auch die Möglichkeit eingeführt, eine e-Signatur zu erteilen, ohne dass der Kunde physisch präsent sein muss. Damit eröffnet sich für Finanzdienstleister z.B. die Möglichkeit, ein Konto für einen neuen Kunden komplett online zu eröffnen.
Vertragsabschluss online
Es gibt Verträge, bei denen entweder das Gesetz zwingend eine eigenhändige Unterschrift voraussetzt (z.B. Konsumkredite) oder eine solche Unterschrift von den Parteien gewünscht wird. Das Gesetz sieht vor, dass die eigenhändige Unterschrift durch eine e-Signatur ersetzt werden kann. Bisher haben nur wenige Kunden eine solche e-Signatur. Der Vertrag musste daher ausgedruckt und das unterzeichnete Original per Post an die Vertragspartei geschickt werden. Ein Vertragsabschluss ohne Medienbruch war somit nicht möglich.
Neu kann dem Kunden im Rahmen des digitalen Vertragsabschlusses eine e-Signatur ausgestellt werden. Verschiedene Drittanbieter, wie die Post und Swisscom, bieten hierfür Servicedienstleistungen an.
Kann ich als Bank den Kunden online identifizieren?
Das Geldwäschereigesetz verpflichtet Finanzdienstleister, ihre Kunden zu identifizieren. Auch dieser Vorgang kann nunmehr gänzlich online erfolgen.
Das FINMA Rundschreiben 2016/7 Video- und Online-Identifizierung hatte hierzu bereits die ersten Grundlagen gelegt. Die Identifizierung kann per Videochat (Video-Identifizierung) oder durch Online-Identifizierung erfolgen.
- Bei der Video-Identifizierung muss der Kunde bereits vorgängig seine Personenangaben und die ausdrückliche Erklärung seines Einverständnisses zur Durchführung der Videoidentifizierung dem Finanzintermediär übermitteln. Im anschliessenden Videochat überprüft ein Angestellter des Finanzintermediärs in Echtzeit die Kundenangaben durch Erstellung von Lichtbildern. Die Identifikation wird durch Übermittlung einer Transaktionsnummer (TAN) an den Kunden abgeschlossen.
- Bei der Online-Identifizierung reicht der Kunde dem Finanzintermediär elektronisch erstellte Kopien seiner Ausweisdokumente ein. Dieser Vorgang setzt zusätzlich die Bestätigung der Echtheit der eingereichten Identifikationsdokumente voraus. Diese Bestätigung wird entweder durch die Einreichung einer Utility Bill (z.B. Telefon- oder Stromrechnung) oder e-Signatur erbracht. Da die e-Signatur nunmehr online ausgestellt werden kann, kann der Identifizierungsprozess rein digital abgewickelt werden.
Autorin: Jana Essebier