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6. März 2024 Arrest bei der Bank Raiffeisen

Update Letter Nr. 152

Die Raiffeisengruppe besteht aus 219 rechtlich selbständigen, genossenschaftlich organisierten Raiffeisenbanken an 788 Standorten. Die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft in St. Gallen (Dachholding) ist dabei insbesondere bestrebt, die einzelnen 219 Raiffeisenbanken zu unterstützen und zu fördern, gemeinsame Aufgaben und Interessen der Raiffeisenbanken und der Regionalverbände zu erfüllen und zu wahren sowie für die Existenzfähigkeit und Weiterentwicklung der Raiffeisen Gruppe zu sorgen. Die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft selber betreibt kein Bankengeschäft.

Bei Arrestbegehren ist damit jeweils sorgfältig zu prüfen, mit welcher einzelnen Raiffeisen Genossenschaft ein Arrestschuldner vertragliche Beziehungen pflegt und welche Vermögenswerte eines Arrestschuldners arrestiert werden können. Der Cour de Justice Genf hat am 21. Dezember 2023 ein Arrestbegehren beurteilt, bei dem der Arrestgläubiger eine Kontobeziehung des Arrestschuldners zur Dachholding Raiffeisen Schweiz Genossenschaft glaubhaft machen wollte. Da diese Genossenschaft gar kein Bankgeschäft betreibt, konnte der Arrestgläubiger auch keine Vermögensgegenstände (Konti, Depots) glaubhaft machen, weshalb das Arrestbegehren zu Recht abgewiesen wurde. 

Das Urteil des Cour de Justice Genf vom 21. Dezember 2023 kann hier abgerufen werden.

Zitiervorschlag: Felix C. Meier-Dieterle, www.arrestpraxis.ch - update 152 / 6.3.2024

 

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