VISCHER ist eine Schweizer Anwaltskanzlei, die sich der rechtlichen Lösung von Geschäfts-, Steuer- und Regulierungsfragen widmet.
SWISS LAW AND TAX
Dienstleistungen
Immaterialgüterrecht
Life Sciences, Pharma, Biotechnologie
Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit
Lernen Sie unser Team kennen
Unser Know-how, unsere Expertise und unsere Publikationen
Alle anzeigen
Events
Blog
Karriere
Kategorie: Immigration
Aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften stellt die Migration ausländischer Arbeitskräfte ein Eckpfeiler der Schweizer Zuwanderungspolitik dar. Der Standort Schweiz zeichnet sich im Wesentlichen durch ein hohes Lohnniveau, seine liberalen Wirtschafts- und Arbeitspolitik, seine Stabilität, seine Sicherheit, sowie die hohe Lebensqualität aus.
Während im Blogbeitrag vom 7. Oktober 2022 die Voraussetzungen zur Erwerbstätigkeit für EU/EFTA-Bürger präsentiert wurden, soll nun ergänzend auf die Zulassungsbedingungen für die Nicht-EU/EFTA-Bürger eingegangen werden.
Während EU/EFTA Staatsangehörige durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) von einem erleichterten Zugang zu einer Erwerbstätigkeit profitieren (siehe Blogbeitrag vom 7. Oktober 2022), werden Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige (sog. Drittstaatsangehörige) nur unter strengen Voraussetzungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) zum Schweizerischen Arbeitsmarkt zugelassen. Wie man zu einer gewünschten Arbeitsbewilligung gelangt, soll nachfolgend genauer erläutert werden.
Wer aus einem Nicht-EU/EFTA-Staat zum Schweizer Arbeitsmarkt zugelassen werden möchte, muss vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit eine Aufenthaltsbewilligung bei der jeweils zuständigen kantonalen Arbeitsmarkt- und Migrationsbehörde beantragen. Im Wesentlichen bestehen je nach geplanter Art der Erwerbstätigkeit unterschiedliche Zulassungsbedingungen:
Um als Drittstaatsangehörige bei einer Arbeitgeberin in der Schweiz arbeiten zu können, haben nicht die Arbeitnehmer selbst, sondern die Arbeitgeberin vorgängig einen Bewilligungsantrag zu stellen. Die Einreichung durch die Arbeitgeberin bringt zum Ausdruck, dass eine Bewilligung nur für eine konkrete Arbeitsstelle erteilt wird. Ein entsprechendes Gesuch hat aber nur dann Erfolg, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
Ein Spezialfall der unselbstständigen Erwerbstätigkeit stellt die Entsendung dar. Besondere Regelungen bestehen in Bezug auf diejenigen Drittstaatsangehörigen, die bei einem Arbeitgeber im Ausland angestellt sind und für einen befristeten Zeitraum und in der Regel projektgebunden in die Schweiz entsandt, um in dessen Namen und Rechnung eine Arbeitsleistung zu erbringen. Auch in diesem Fall kann die Bewilligung ausschliesslich durch die ausländische Arbeitgeberin beantragt werden. Für eine Zulassung ist allerdings eine vorgängige Anstellungsdauer von mindestens einem Monat beim ausländischen Arbeitgeber erforderlich.
Zur Erteilung der Arbeitsbewilligung kann auf die Voraussetzungen der unselbstständigen Erwerbstätigen verwiesen werden. Im Unterschied zur selbstständigen Erwerbstätigkeit wird auf das Kriterium des Inländervorrangs verzichtet, da die entsandten Arbeitskräfte sich lediglich temporär in der Schweiz aufhalten und nach ihrem Einsatz wieder in ihr Heimatland zurückkehren.
Als selbstständig erwerbstätig gelten sämtliche Personen, die unter eigenem Namen auf eigene Rechnung arbeiten, unter eigener Weisungsgewalt stehen und das unternehmerische Risiko selber tragen. Drittstaatsangehörige die einer solchen Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, müssen hierfür ein Bewilligungsantrag stellen, der unter folgenden Bedingungen gutgeheissen wird:
Interessieren Sie sich für eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz? Bei Fragen rund um Arbeit und Aufenthalt in der Schweiz steht unser Immigration-Team gerne zur Verfügung.
Autoren: Urs Haegi, Jeannine Dehmelt und Christian Ammann
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
Haegi, Urs / Geel, Gian, Corporate Immigration 2024, in: International Comparative Legal Guide The...
Die bevorstehende Modernisierung des Ausländer- und Integrationsgesetzes ("AIG") könnte Auswirkungen...
In diesem Blogbeitrag erläutern wir, was zu beachten ist, wenn Sie als Ausländer/In eine Immobilie...