Änderung Art. 209 Abs. 4 ZPO: "ich bin dann mal weg"!
Die Zivilprozessordnung wird geändert, überflüssiges gestrichen, die Verwirrung ist komplett.
Zwangsvollstreckungsrecht und sanktionsrechtliche Sperren (Ukraine Verordnung)
Das Obergericht Zürich äussert sich im Urteil vom 14.11.2024 zum Verhältnis von Arrest-/Pfändungsbeschlag und Sperre nach Ukraine-Verordnung.
Was ändert sich im Arrestrecht 2025?
Die Revision der Zivilprozessordnung ZPO zieht Änderungen im Arrestrecht per 1. Januar 2025 nach sich.
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Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Weiterleitungspflicht bei irrtümlicher Anrufung eines unzuständigen Gerichts
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Eingeführt wird auch eine Pflicht der Gerichte und Schlichtungsbehörden Eingaben, die irrtümlich bei einem unzuständigen Gericht eingereicht wurden, weiterzuleiten. Die Weiterleitung sichert die Position einer Klägerin, wirft aber auch Fragen auf. Mehr dazu in diesem Blogbeitrag.
Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Erleichterte Verfahrenskoordination
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Dazu zählen auch die Änderungen in Bezug auf die Möglichkeiten der Klagenhäufung und der Widerklage. In diesem Beitrag werden diese Änderungen beleuchtet.
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Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Ausbau des Schlichtungsverfahrens
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Das Schlichtungsverfahren wird gestärkt, indem die Entscheidungskompetenz der Schlichtungsbehörde erweitert und für bisher vom Schlichtungsverfahren ausgeschlossene Streitfälle eine freiwillige Schlichtungsmöglichkeit geschaffen wird. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Punkte in aller Kürze dargestellt.
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Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) - Neuerung im Zivilprozessrecht: Parteigutachten sind Urkunden
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Parteigutachten werden durch die Revision gestärkt und gelten neu als Beweismittel in Form von Urkunden. Dieser Betrag vermittelt einen Überblick über die Auswirkungen der entsprechenden Neuerung.
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Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Die Novenschranke nach revidiertem Schweizer Zivilprozessrecht – eine praxisnahe Erläuterung
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Die Revision bringt auch ein neues Novenrecht, also neue Regelungen bis zu welchem Zeitpunkt neue Tatsachen und Beweismittel im Prozess unbeschränkt eingebracht werden können. In diesem Blog wird ein Überblick über diese Neuerungen gegeben.
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Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Abbau von Kostenschranken
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Mit den Änderungen der Bestimmungen zu den Gerichtskosten sollen Schranken abgebaut werden und so der Zugang zur Rechtsprechung für die Rechtssuchenden erleichtert werden.
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Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Verhandlungen mittels elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Bestandteil der Revision bildet die Möglichkeit, Verhandlungen fortan mittels elektronischer Hilfsmittel z.B. in Form von Video- und Telefonkonferenzen durchzuführen. Dieser Beitrag verschafft einen Überblick über diese Neuerung.