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Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Eingeführt wird auch eine Pflicht der Gerichte und Schlichtungsbehörden Eingaben, die irrtümlich bei einem unzuständigen Gericht eingereicht wurden, weiterzuleiten. Die Weiterleitung sichert die Position einer Klägerin, wirft aber auch Fragen auf. Mehr dazu in diesem Blogbeitrag.
Kategorien: Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Publikationen & Präsentationen
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Dazu zählen auch die Änderungen in Bezug auf die Möglichkeiten der Klagenhäufung und der Widerklage. In diesem Beitrag werden diese Änderungen beleuchtet.
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Das Schlichtungsverfahren wird gestärkt, indem die Entscheidungskompetenz der Schlichtungsbehörde erweitert und für bisher vom Schlichtungsverfahren ausgeschlossene Streitfälle eine freiwillige Schlichtungsmöglichkeit geschaffen wird. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Punkte in aller Kürze dargestellt.
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Parteigutachten werden durch die Revision gestärkt und gelten neu als Beweismittel in Form von Urkunden. Dieser Betrag vermittelt einen Überblick über die Auswirkungen der entsprechenden Neuerung.
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Die Revision bringt auch ein neues Novenrecht, also neue Regelungen bis zu welchem Zeitpunkt neue Tatsachen und Beweismittel im Prozess unbeschränkt eingebracht werden können. In diesem Blog wird ein Überblick über diese Neuerungen gegeben.
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Mit den Änderungen der Bestimmungen zu den Gerichtskosten sollen Schranken abgebaut werden und so der Zugang zur Rechtsprechung für die Rechtssuchenden erleichtert werden.
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Bestandteil der Revision bildet die Möglichkeit, Verhandlungen fortan mittels elektronischer Hilfsmittel z.B. in Form von Video- und Telefonkonferenzen durchzuführen. Dieser Beitrag verschafft einen Überblick über diese Neuerung.
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Mit der Einführung des In-house Counsel Privilege wird die Position von Anwältinnen und Anwälten, die in unternehmensinternen Rechtsdiensten tätig sind, verbessert. Sie können sich in zivilrechtlichen Verfahren unter Umständen auf ein Mitwirkungsverweigerungsrecht berufen. Dieser Beitrag bespricht die wesentlichen Punkte.
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Unter dem neuen Recht wird es en Kantonen erlaubt sein, ein internationales Handelsgericht zu schaffen. Dies stärkt den Gerichtsstandort Schweiz. In diesem Beitrag erhalten Sie einen kurzen Überblick.
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Hintergründe und den Inhalt der Blogreihe von VISCHER zur ZPO-Revision.
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