Neues Aktienrecht: Ende der Übergangsfrist per 31. Dezember 2024 (Nr. 21)
Das neue Aktienrecht, welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, bringt viele Neuerungen.
Begrüssenswerte Klarstellungen des EHRA zu Kapitalveränderungen nach neuem Aktienrecht
Mit seiner neusten Praxismitteilung 2/23 vom 6. Juni 2023 hat das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) weitere praktisch relevante Fragen in Zusammenhang mit Kapitalveränderungen nach dem revidierten Aktienrecht geklärt.
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Neues Aktienrecht: Handelsregisteranmeldung durch bevollmächtigte Drittperson (Nr. 20)
Welche Voraussetzungen gelten für die Handelsregisteranmeldung durch eine bevollmächtigte Drittperson?
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Neues Aktienrecht: Der Zirkularbeschluss des Verwaltungsrats (Nr. 19)
Ab dem 1. Januar 2023 können Beschlüsse des Verwaltungsrats (VR) auch in elektronischer Form gefasst werden.
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Neues Aktienrecht: Der Verwaltungsrat (Nr. 18)
Das neue Aktienrecht sieht auch Änderungen für den Verwaltungsrat vor.
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Neues Aktienrecht: Statutarische Schiedsklausel (Nr. 16)
Zur statutarischen Schiedsklausel unter dem neuen Gesellschaftsrecht.
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Neues Aktienrecht: Auskunfts- und Einsichtsrecht sowie Sonderuntersuchung (Nr. 15)
Zum Auskunfts- und Einsichtsrecht sowie zur Sonderuntersuchung unter dem neuen Gesellschaftsrecht.
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Neues Aktienrecht: Steuerrechtlich relevante Änderungen (Nr. 14)
Welche steuerrechtlich relevanten Änderungen bringt die Aktienrechtsrevision?
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Neues Aktienrecht: Vertretung der Aktionäre im neuen Schweizer Gesellschaftsrecht (Nr. 13)
Zur Vertretung des Aktionärs im Zuge der Aktienrechtsrevision.
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Neues Aktienrecht: Vereinfachte Regeln zu den Reserven (Nr. 12)
Das neue Aktienrecht vereinfacht die Vorschriften zu den Reserven und passt sie den internationalen Gepflogenheiten an.