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Die Angemessenheit genehmigter Pauschalspesen ist nicht gerichtlich überprüfbar und damit auch für andere Kantone verbindlich.
Nora Heuberger und Jannick Walleser erklären in ihrem Blog, dass die Quellensteuerpflicht ausländischer Verwaltungsräte auch dann besteht, wenn die Vergütung an
Nora Heuberger zeigt die unterschiedliche Handhabung der kantonalen Steuerbehörden der durch einen anderen Kanton genehmigten Spesenreglemente auf.
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