Änderung Art. 209 Abs. 4 ZPO: "ich bin dann mal weg"!
Die Zivilprozessordnung wird geändert, überflüssiges gestrichen, die Verwirrung ist komplett.
Zwangsvollstreckungsrecht und sanktionsrechtliche Sperren (Ukraine Verordnung)
Das Obergericht Zürich äussert sich im Urteil vom 14.11.2024 zum Verhältnis von Arrest-/Pfändungsbeschlag und Sperre nach Ukraine-Verordnung.
Was ändert sich im Arrestrecht 2025?
Die Revision der Zivilprozessordnung ZPO zieht Änderungen im Arrestrecht per 1. Januar 2025 nach sich.
Vollstreckung eines Urteils auf Herausgabe von Aktien gegen Geld.
Bevor die Betreibung eingeleitet wird, müssen die Voraussetzungen für die Herausgabe der Aktien erfüllt sein.
Vermögenswerte bei der UBS AG / UBS Switzerland AG
Richtige Formulierung eines Arrestgesuches bei Vermögenswerten bei der UBS AG und/oder UBS Switzerland AG.
Fusion UBS / Credit Suisse (2)
Konsequenzen der Löschung der Credit Suisse AG aus dem Handelsregister für Arrestverfahren.
Arrest auf Krypto-Vermögenswerten / vollstreckungsrechtliche Belegenheit
Das OGer Zürich hat sich mit der vollstreckungsrechtlichen Belegenheit von Kryptowährungen (Zahlungs-Token) befasst. Der Entscheid gilt analog für den Arrest.
Arrestprosequierung nach Abweisung einer provisorischen Rechtsöffnung
Was ein Gläubiger alles beachten muss um die 10-tägige Prosequierungsfrist zu wahren, wenn er Beschwerde gegen die Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs einlegt.
Überarrestierung, Sperrlimite
Wie kann gegen eine Überarrestierung vorgegangen werden? Und wie hoch darf eine Sperrlimite sein? Das Obergericht Zug klärt auf.
Arrest bei der Bank Raiffeisen
Aufgepasst bei Arrestbegehren gegen die Bank Raiffeisen: Die Raiffeisengruppe besteht aus 219 rechtlich selbständigen, genossenschaftlich organisierten Banken.