VISCHER ist eine Schweizer Anwaltskanzlei, die sich der rechtlichen Lösung von Geschäfts-, Steuer- und Regulierungsfragen widmet.
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Am 1. März 2018 ist das totalrevidierte Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in Kraft getreten um das Überwachungsrecht an die technologische Entwicklung in der Kommunikation angzupassen.
Mobile Health (kurz mHealth) stellt den Datenschutz in der Schweiz vor neue Herausforderungen. Viele Nutzer von mHealth-Produkten haben keine Kenntnis über den genauen Speicherort ihrer Daten, wer darauf Zugriff hat und ob die Daten ausreichend geschützt sind.
Für Unternehmen ist die Auslagerung des Daten-Hostings an externe Hosting-Anbieter aus Sicherheits- und Kostengründen attraktiv. Bevor sensible oder wertvolle Daten extern verwaltet werden, sollte sich die Unternehmensführung aber zu einem möglichen Konkurs des Hosting-Anbieters Gedanken machen.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können auch im eCommerce-Bereich zum Vertragsbestandteil erhoben werden. Dabei muss der AGB-Verwender die Kenntnisnahme der AGB dem Durchschnittskunden in zumutbarer Weise ermöglichen. Immerhin sieht das Schweizer Recht verschiedene Kontrollmechanismen vor.
Für die Bautätigkeit stehen so viele digitale Instrumente als Unterstützung zur Verfügung, dass bereits ganze Studiengänge zum spezifischen Thema «Digitales Bauen» angeboten werden. Worum geht es dabei?
Auch Digitalnomaden benötigen Oasen, um ihre Zelte aufzuschlagen. Diese Oasen sind Grundstücke. Heute wird ein Grundstückskauf meistenorts noch wie im Papierzeitalter abgewickelt. Wie werden wir in der digitalen Zukunft ein Grundstück erwerben?
Der Verkauf von Gegenständen übers Internet gehört heute zum Alltag. Nicht nur Unternehmen auch Privatpersonen nutzen die Möglichkeit, Gegenstände übers Internet zu veräussern.
Ab wann unterliegen solche Verkäufe der Mehrwertsteuer bzw. der Einkommenssteuer und wann sind sie Gegenstand der Sozialversicherung?
Praxisänderung im Kanton Zürich: Seit 1. November 2016 ist für die Bewertung von nicht kotierten Aktien von Start-up-Gesellschaften während der Aufbauphase der Substanzwert massgebend. Diese neue Praxis verbessert die steuerliche Situation der entsprechenden Aktionäre erheblich.
Seit 1. Januar 2016 gelten für Schweizer Unternehmen die angepassten Bestimmungen zur Arbeitszeiterfassung. Was wird von den Schweizer Unternehmen genau erwartet? Inwiefern können die gesetzlichen Anforderungen mit neuen technischen Möglichkeiten zur Arbeitszeiterfassung erfüllt werden?
Während amerikanisches Vertragsrecht nicht diametral zum Vertragsrecht in der Schweiz, in Deutschland oder Frankreich steht, sind die Unterschiede im Prozessrecht signifikant. In den letzten Jahren ist jedoch ein Trend zur Amerikanisierung in diesem Bereich erkennbar.
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