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6 février 2015

Am 15. Januar 2015 hat die Schweizerische Nationalbank für viele Finanzmarktteilnehmer überraschend den 2011 eingeführten Mindestkurs von CHF 1.20 je EUR aufgehoben und den Dreimonats-Libor weiter in den negativen Bereich verschoben (SNB Medienmitteilung). In der Folge verlor der Euro rasch an Wert gegenüber dem Schweizer Franken. An den Devisen- und Aktienmärkten kam es weltweit zu Turbulenzen. Welche Auswirkungen hat diese Situation aus rechtlicher Sicht auf Finanzmarktteilnehmer, seien es Banken, Effektenhändler, Versicherungen, Pensionskassen oder Industrieunternehmen?

Fragen stellen sich zu allererst im Zusammenhang mit dem Devisenhandel, aber auch komplexere Finanzinstrumente können betroffen sein. Allfällige Verluste, ob Buchverluste oder realisiert, können sogar dazu führen, dass beaufsichtigte Finanzinstitute die Eigenmittelvorschriften nicht mehr einhalten. Zusicherungen in Kreditverträgen (sogenannte Covenants) könnten verletzt sein. Bei manchen Verträgen kann sich die Frage stellen, ob es nicht zu derart erheblichen Änderungen der Marktbedingungen gekommen ist, dass die Vertragsbedingungen anzupassen sind.

Für Fragen in diesem Zusammenhang steht unser Banken- und Finanzmarktrechtsteam zur Verfügung.

Im schlechtesten Fall könnte die Überschuldung eines Unternehmens drohen und es könnte sich die Frage stellen, ob eine Restrukturierung und Sanierung noch möglich ist oder ob der Konkurs angemeldet werden muss. Wer mit einer finanziellen Krise im eigenen Unternehmen oder bei Geschäftspartnern konfrontiert ist, soll Ruhe bewahren und rasch, aber doch überlegt handeln. Dies ist leichter gesagt als getan und bedarf in jedem Fall einer eingehenden Lagebeurteilung.

Bei einer erfolgreichen Krisenbewältigung unterstützt Sie gerne unser Restrukturierungs- und Insolvenzrechtsteam.