
Der Bundesrat hat mit Sitzung am 27. November 2024 beschlossen, die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten sowie für Dienstleistungserbringer aus dem EU/EFTA-Raum für das kommende Jahr 2025 unverändert zu lassen. Auch das Sonderkontingent für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs (UK) wird fortgeführt, soll jedoch mittelfristig in das reguläre Kontingent integriert werden. Ausserdem wird die Ventilklausel für kroatische Staatsangehörige aufgehoben. Die Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft und sollen der Schweizer Wirtschaft ermöglichen, trotz Fachkräftemangels weiterhin die benötigten Arbeitskräfte zu rekrutieren.
Kontingente für Drittstaatsangehörige und EU/EFTA-Dienstleister
Im nächsten Jahr können erneut bis zu 8'500 qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten durch die Kantone und das Staatssekretariat für Migration (SEM) zugelassen werden. Davon können maximal 4'500 eine Aufenthaltsbewilligung B (langfristige Arbeitsbewilligung, in der Regel für fünf Jahre mit Option um Verlängerung) und maximal 4'000 eine Kurzaufenthaltsbewilligung L (kurzfristige Arbeitsbewilligung bis max. ein Jahr mit ausnahmsweiser Verlängerung um ein weiteres Jahr) erhalten. Für Dienstleistungserbringer aus dem EU/EFTA-Raum gelten ebenfalls unveränderte Kontingente: 3'000 L-Bewilligungen und 500 B-Bewilligungen für längerfristige Einsätze. Diese Kontingente werden quartalsweise an die Kantone freigegeben.
Sonderregelungen für britische Staatsangehörige
Seit dem Ende der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und dem UK im Jahr 2021 gelten für UK-Bürger Kontingente wie für Drittstaatsangehörige. Auch 2025 können bis zu 3'500 Erwerbstätige aus dem UK rekrutiert werden (2'100 B-Bewilligungen und 1'400 L-Bewilligungen). Mittelfristig plant der Bundesrat, dieses separate Kontingent ins reguläre Drittstaatkontingent zu integrieren, ohne aber dafür einen konkreten Zeitplan zu nennen.
Volle Personenfreizügigkeit für Kroaten ab 2025
Für kroatische Staatsangehörige, die zwecks Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen, gilt ab dem kommenden Jahr wieder die volle Personenfreizügigkeit. Nach einer vorübergehenden Kontingentierung aufgrund der hohen Zuwanderung kroatischer Arbeitskräfte im Jahr 2022 wird die Ventilklausel nun wieder ausser Kraft gesetzt. Kroatische Staatsangehörige können somit wieder vollumfänglich auf den Schweizer Arbeitsmarkt zugreifen. Sollte die Zuwanderung künftig einen vom Bundesrat festgelegten Schwellenwert überschreiten, könnte die Schweiz die Ventilklausel jedoch erneut aktivieren – allerdings nur für das Jahr 2026. Danach läuft die zehnjährige Übergangsfrist ab, die mit der Unterzeichnung des Freizügigkeitsabkommens durch Kroatien am 1. Januar 2017 begonnen hat.
Kontingentausschöpfung 2023/2024
In den vergangenen Jahren wurden die Drittstaatenkontingente nur teilweise ausgeschöpft: 2023 wurden 78 % der verfügbaren Stellen (B- und L-Bewilligungen zusammen) beansprucht, und auch 2024 lag die Ausschöpfung der Kontingente bis Ende Oktober nur bei 63 %.
Die Kontingente für Dienstleistungserbringer aus dem EU/EFTA-Raum und dem UK waren deutlich weniger gefragt, mit einer Ausschöpfung von 52 % bzw. 24 % im Jahr 2023. Im laufenden Jahr bis Ende Oktober 2024 lag die Ausschöpfung der Kontingente für Dienstleistungserbringer aus dem EU/EFTA-Raum bei tieferen 44 % und bei den UK-Staatsangehörigen bei 18 %.
Änderungen der VZAE
Neben den Kontingenten gibt es eine weitere Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE). Aufgrund eines Abkommens mit den USA wird ein jährliches Kontingent von 300 Bewilligungen für Praktikantinnen und Praktikanten sowie junge Berufsleute eingeführt. Diese Aufenthalte dienen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und sind nicht Teil der regulären Arbeitsmarktzulassung.
Ausblick
Der Bundesrat setzt mit diesen Massnahmen ein Zeichen für die fortlaufende Stabilität des Schweizer Arbeitsmarktes und die Sicherstellung der benötigten Fachkräfte aus dem Ausland.
Ausführende Informationen zu den Kontingenten für Drittstaatangehörige und UK-Bürger können in Deutsch, Französisch und Italienisch direkt beim SEM abgerufen werden: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/sem/medien/mm.msg-id-103311.html. Für weitere Informationen zur Aufhebung der Sonderkontingente für kroatische Staatsangehörige hat das SEM auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch informiert: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/sem/medien/mm.msg-id-103310.html |
Autoren: Urs Haegi, Levi Schöb