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Catégories: Droit fiscal, Blog
Die Diskussion um die Erbschaftssteuerinitiative der JUSO («Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)») hat in der Schweiz bereits vor der eigentlichen Volksabstimmung hohe Wellen geschlagen (vgl. Blogartikel vom 13. Juni 2024 Initiative der JUSO für eine Steuer auf Millionenerbschaften - VISCHER). Die Initiative fordert eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Vermögensteile über CHF 50 Millionen, was insbesondere wohlhabende Unternehmerfamilien schwer treffen würde. Doch nun hat der Bundesrat einen entscheidenden Schritt unternommen, um den Spekulationen rund um die Initiative entgegenzutreten und den Betroffenen zumindest vorerst die Angst zu nehmen.
In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme hat der Bundesrat klargestellt, dass im Falle einer Annahme der Volksinitiative keine Wegzugssteuer eingeführt werden soll. Der Wegzug einer Person ins Ausland soll nicht pauschal als Steuervermeidung eingestuft und mit zusätzlichen Steuerbelastungen belegt werden. Diese Entscheidung ist ein deutliches Signal, dass der Bundesrat keine Massnahmen unterstützen wird, die den freien Personenverkehr einschränken oder Bürger dazu zwingen könnten, in der Schweiz zu bleiben.
Diese Stellungnahme wurde als Reaktion auf die zunehmenden Sorgen potenziell Betroffener abgegeben, die sich bereits mit dem Gedanken an einen vorzeitigen Wegzug ins Ausland auseinandersetzten. Die Absage an eine Wegzugssteuer ist ein klares Signal des Bundesrats, dass ein Wegzug aus der Schweiz nicht notwendig ist.
Der Bundesrat sieht die Volksinitiative als kein geeignetes Instrument, um die Klimaziele der Schweiz zu erreichen. Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Finanzierung der Klimapolitik könnten vielmehr kontraproduktiv wirken. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass die Initiative die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz gefährden könnte. Wenn vermögende Personen durch erhöhte Steuern belastet werden, könnte dies zu einer Abwanderung führen, was wiederum die Steuereinnahmen verringern würde. Diese Steuereinnahmen sind jedoch essentiell für die Finanzierung zahlreicher staatlicher Aufgaben, einschliesslich solcher, die zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen.
Bis spätestens Anfang Februar 2025 will sich der Bundesrat konkreter zur Volksinitiative äussern. Bereits heute hat der Bundesrat aber klargestellt, dass selbst bei Annahme der Initiative deren allfällige Umsetzung unter Berücksichtigung der verfassungsmässigen Rechte jedes Einzelnen vorgenommen werden muss. Für die Betroffenen bleibt die Situation natürlich weiterhin aufmerksam zu verfolgen, auch wenn die jüngsten Signale aus Bern eine gewisse Entspannung andeuten.
Die jüngsten Umfragewerte deuten mithin auf eine klare Ablehnung der Initiative hin. Sollte die Initiative jedoch wider Erwarten angenommen werden, besteht nach der heutigen Verlautbarung des Bundesrats ab dem Datum der Annahme der Initiative bis zur Implementierung der Ausführungsbestimmungen noch genügend Zeit, um einen allfälligen Wegzug der betroffenen Personen zu planen. Genauso wichtig, wie die Bekämpfung der Initiative, wird es im politischen Prozess aber sein, auch einem etwaigen Gegenvorschlag entschieden entgegenzutreten.
Avocat, Expert Fiscal Diplômé
M.A. HSG in Accounting and Finance
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