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AA - Auslandsbezug bei Arrestverfahren

AA - Auslandsbezug bei Arrestverfahren

13 novembre 2025

Update Letter Nr. 169

Auslandsbezüge sind bei Arrestverfahren sehr häufig. Ein Aufsatz in der ZZZ 2025 S. 219 ff. (Felix C. Meier-Dieterle / Julia Crifasi-Käser) stellt Auslandsbezüge systematisch dar und beantwortet z.B....

Rechtshilfeweiser Pfändungsvollzug im Nachgang zu Arrestverfahren

Rechtshilfeweiser Pfändungsvollzug im Nachgang zu Arrestverfahren

9 septembre 2025

Das Bundesgericht macht beim rechtshilfeweisen Arrestvollzug und damit zusammenhängenden Rechtsfragen Nägel mit Köpfen.

Arrest und Pfändungsvollzug im schweizweiten Vollstreckungsraum

Arrest und Pfändungsvollzug im schweizweiten Vollstreckungsraum

13 juillet 2025

Der schweizweite Vollstreckungsraum schafft Neues für Betreibungsbeamtinnen und Beamte, sie sind beim Zusammenspiel von Arrest und Pfändung gefordert.

Änderung Art. 209 Abs. 4 ZPO: "ich bin dann mal weg"!

Änderung Art. 209 Abs. 4 ZPO: "ich bin dann mal weg"!

18 mars 2025

Die Zivilprozessordnung wird geändert, überflüssiges gestrichen, die Verwirrung ist komplett.

Zwangsvollstreckungsrecht und sanktionsrechtliche Sperren (Ukraine Verordnung)

Zwangsvollstreckungsrecht und sanktionsrechtliche Sperren (Ukraine Verordnung)

15 janvier 2025

Das Obergericht Zürich äussert sich im Urteil vom 14.11.2024 zum Verhältnis von Arrest-/Pfändungsbeschlag und Sperre nach Ukraine-Verordnung.

Was ändert sich im Arrestrecht 2025?

Was ändert sich im Arrestrecht 2025?

19 décembre 2024

Die Revision der Zivilprozessordnung ZPO zieht Änderungen im Arrestrecht per 1. Januar 2025 nach sich.

Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Weiterleitungspflicht bei irrtümlicher Anrufung eines unzuständigen Gerichts

Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Weiterleitungspflicht bei irrtümlicher Anrufung eines unzuständigen Gerichts

16 décembre 2024

Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Eingeführt wird auch eine Pflicht der Gerichte und Schlichtungsbehörden Eingaben, die irrtümlich bei einem unzuständigen Gericht eingereicht wurden, weiterzuleiten. Die Weiterleitung sichert die Position einer Klägerin, wirft aber auch Fragen auf. Mehr dazu in diesem Blogbeitrag.

Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Erleichterte Verfahrenskoordination

Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Erleichterte Verfahrenskoordination

11 décembre 2024

Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Dazu zählen auch die Änderungen in Bezug auf die Möglichkeiten der Klagenhäufung und der Widerklage. In diesem Beitrag werden diese Änderungen beleuchtet.

Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Ausbau des Schlichtungsverfahrens

Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Ausbau des Schlichtungsverfahrens

9 décembre 2024

Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Das Schlichtungsverfahren wird gestärkt, indem die Entscheidungskompetenz der Schlichtungsbehörde erweitert und für bisher vom Schlichtungsverfahren ausgeschlossene Streitfälle eine freiwillige Schlichtungsmöglichkeit geschaffen wird. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Punkte in aller Kürze dargestellt.

Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) - Neuerung im Zivilprozessrecht: Parteigutachten sind Urkunden

Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) - Neuerung im Zivilprozessrecht: Parteigutachten sind Urkunden

5 décembre 2024

Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Parteigutachten werden durch die Revision gestärkt und gelten neu als Beweismittel in Form von Urkunden. Dieser Betrag vermittelt einen Überblick über die Auswirkungen der entsprechenden Neuerung.