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21 September 2023

21.09.2023
Dr. iur. Joel Drittenbass
Veranstalter: VISCHER AG; Veranstaltungsort: Schützengasse 1, Zürich


Die Umsetzung des Ärztestopps gemäss Art. 55a KVG führt zu einem föderalistischen Flickenteppich, der den Grundsatz der Gleichbehandlung der Konkurrentinnen und Konkurrenten gefährdet und im Widerspruch zum Koordinationsgebot gemäss Art. 55 Abs. 3 KVG steht. Vor diesem Hintergrund kann eine gerichtliche Beurteilung der konkreten Umsetzung des Zulassungs- bzw. Ärztestopps durch den Kanton ggf. angezeigt sein.

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