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28 February 2022

Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two): [Adrian Briner, Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two), in zsis) 2/2022, A6, (abrufbar unter: publ.zsis.ch/A6-2022)]

"137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt.

Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Eine Doppelbesteuerung desjenigen Teils des Gewinnes, welcher den Marktstaaten zugewiesen wird, soll vermieden werden. Dies soll erreicht werden, indem diese Gewinne in dem Staat, in welchem sie ursprünglich verbucht wurden, von der Besteuerung ausgenommen oder an die Steuern angerechnet werden. Die in Pillar One vorgesehene Gewinnallokation ist allerdings nur begründbar, wenn der Profitabilitätsunterschied tatsächlich auf Steuerumgehung zurückzuführen ist bzw. im Marktstaat eine Wertschöpfung stattfindet.

Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer für internationale Konzerne von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung massgeblich sein. Neu ist vorgesehen, dass auch Staaten mit einem effektiven Steuersatz von unter 15% die Steuersatzdifferenz zwischen ihrem effektiven Steuersatz bis zur Höhe der Mindeststeuer von den betroffenen Unternehmen erheben dürfen. Durch die Einführung der Mindestbesteuerung wird der globale und interkantonale Steuerwettbewerb nicht ausgeschaltet. Neben allgemein guten Rahmenbedingungen für Unternehmen könnte sich der Standortwettbewerb aber teilweise auf staatliche Zuschüsse, Vergünstigungen und Subventionen verlagern, da diese Instrumente nicht von der Reform betroffen sind.

Der Bundesrat hat entschieden, die Reform umzusetzen. Die Umsetzung von Pillar One und Two soll nach dem Beschluss des Bundesrats vom 11. März 2022 mittels Verfassungsnorm (inklusive Übergangsbestimmung) etappenweise erfolgen. Falls die Reform im Juni 2023 vom Volk angenommen wird, soll diese per 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Kantone sollen souverän entscheiden können, wie sie allfällige zusätzliche Mittel aus der Mindeststeuer einsetzen wollen."

Category: Tax

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