16. April 2025
In einer zunehmend fragmentierten Medienlandschaft und im harten Wettbewerb um Aufmerksamkeit von Zuschauern stellen sich übergeordnete Sportorganisationen immer wieder die Frage: Kann die Sportart durch eine gezielte Bündelung von Sportrechten bessere Marktchancen und klare Strukturen für Fans, Medien und Sponsoren erreichen? Kann sie sogar direkt dem Sport selbst helfen, z.B. durch die gebündelte Sammlung von Sportdaten? Kann eine unterklassige Liga oder eine weniger bekannte Sportart dadurch mehr Mitglieder gewinnen? Doch wie viel Zentralisierung ist sinnvoll – und wo liegen die Fallstricke? Diese Beitragsserie beleuchtet die wirtschaftlichen und strategischen Chancen und Risiken der Zentralisierung von Sportrechten und stellt die rechtlichen Ausgangsüberlegungen dar, die bei einem solchen Vorhaben initial zwingend zu beachten sind.
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Zentralisierung von Sportrechten - Teil 1: Eine erste rechtliche Auslegeordnung - VISCHER | Podcast on Spotify

Die Bündelung bestimmter Rechte bei einer Sportorganisation, die deswegen dann in einem bestimmten Gebiet oder weltweit diese Rechte im Zusammenhang mit einer Sportart vermarkten und auch zur Weiterentwicklung des Sports nutzen kann, ist immer wieder ein Thema in der Sportwelt. Eine solche Zentralisierung kann gerade im Wettbewerb mit anderen Sportarten oder Unterhaltungsveranstaltungen einen wirtschaftlichen Vorteil bringen, da sie die kommerziellen Möglichkeiten einer organisierten Sportart erweitert und da sie erlaubt, auf Chancen und Gefahren im relevanten Markt schneller und gezielter zu reagieren und versteckte Potenziale zu nutzen.
Nicht selten stellen sich daher die übergeordneten Sportorganisationen (wie die für eine Sportart zuständigen internationalen Sportverbände) die strategische Frage, ob sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit einer höchsten Liga oder Wettkampfserie zentralisieren sollen, um das Produkt für Zuschauer attraktiver, einheitlicher und übersichtlicher zu gestalten oder um den Sport selbst weiterzuentwickeln. Dies tut sie beispielsweise, indem sie an zentraler Stelle Daten aus der höchsten Liga oder einer Wettkampfserie sammelt (direkt vor Ort oder aufgrund des produzierten TV-Bilds) und diese dann den einzelnen untergeordneten Sportorganisationen für deren Analyse oder für das Scouting zur Verfügung stellt. Oft liegen solche Rechte aber fragmentiert bei einzelnen untergeordneten Sportorganisationen wie regionalen Sportverbänden, Veranstaltern oder Vermarktungsunternehmen, die ihrerseits die Vermarktung und eigene Nutzung ihrer Rechte teils an Dritte auslagern oder lizenzieren, wobei dann die Qualität und Inhalte bei der Organisation, Übertragung oder Vermarktung von solchen Veranstaltungen der gleichen Sportart natürlich variiert.
Ein prominentes Beispiel für Rechtezentralisierung ist die Formel 1, die sämtliche kommerziellen Rechte über die Liberty Media Corporation (bzw. dessen Tochterunternehmen) zentral vermarktet. Seit der Übernahme hat Liberty Media ein beträchtliches Umsatzwachstum erzielt, was sie insbesondere durch Verträge mit ESPN und Sky Sports in Kombination mit digitalen Projekten (wie der beliebten Netflix-Serie "Drive to Survive") schaffte und bei diesen Deals besonderen Fokus auf die Gewinnung neuer Fans legte. Auch der europäische Fussballverband UEFA vermarktet die Medien- und Sponsoringrechte ihrer Club-Wettbewerbe zentral, was zu erheblichen Einnahmen führt, die anschliessend unter den teilnehmenden Clubs verteilt werden, wobei sie den Wert der Wettbewerbe maximieren und einen einheitlichen Markenauftritt (also beispielsweise ein wiedererkennbares Event-Design mit vergleichbaren kommerziellen Nutzungsmöglichkeiten) sicherstellen. Und neulich hat auch der internationale Skiverband (FIS) verkündet, dass er sich mit den Nationalverbänden über die Zentralisierung der internationalen Medienrechte geeinigt hat, um ein wettbewerbsfähiges globales Rechtepaket auf dem Medienmarkt anzubieten.
Nebst diesen prominenten Beispielen mit internationaler Strahlkraft ist auch denkbar, dass eine Zentralisierung von Rechten auf unterer Stufe, also z.B. bei einem Nationalverband oder einer unterklassigen Liga, stattfindet, damit eine nationale Sportorganisation ein Nationalliga-übergreifendes, einheitliches Produkt (das heisst beispielsweise die Übertragung aller Veranstaltungen einer Wettkampfserie oder einer Liga) vermarkten kann, um für alle beteiligten untergeordneten Sportorganisationen, die teilweise für einen einzelnen oder wenige Events ihre Infrastruktur (wie zum Beispiel ein Stadion) bereitstellen, Mehreinnahmen und/oder höhere Sichtbarkeit einer möglicherweise weniger bekannten Sportart zu erzielen. Unterklassige Ligen bieten dies teilweise auch an, um den Fans, Mitgliedern, Spielerfamilien oder der weiteren Community ihrer Sportart ligaübergreifende Live-Streamings anzubieten, die kostengünstig (teils mit autonom funktionierender Kameraführung) alle Spiele produzieren (in der Schweiz setzt dies beispielsweise Swiss Unihockey um; zudem gibt es Anbieter wie RED+ oder Asport, die solche Streaming-Lösungen gezielt für unterklassige Ligen anbieten). Beim Einsatz solcher Systeme ist auch denkbar, dass ligaübergreifend Leistungsdaten gesammelt und den teilnehmenden Clubs zur Spielanalyse oder zum Scouting zur Verfügung gestellt werden.
Das alles geht aber auch für unterklassige Ligen oder Wettkampfserien nur, wenn eine zentrale Einheit solche Aufnahmen produzieren und den teilnehmenden Clubs auch zur Verfügung stellen darf. Oder in anderen Worten: Wenn die für ein solches Vorhaben erforderlichen Rechte zentralisiert werden.
Um eine fundierte Diskussion über die Zentralisierung von bestehenden Rechten vorzunehmen, muss sich eine Sportorganisation, die Rechte zentralisieren will, darüber bewusst sein, wie diese Rechte voneinander abzugrenzen sind, damit letztlich die vielen beteiligten Akteure eines solchen Vorhabens auch vom Gleichen sprechen und damit die zentralisierende Sportorganisation eruieren kann, welche Rechte für eine Zentralisierung sinnvollerweise in Frage kommen.
Die mit der höchsten Liga oder Wettkampfserie einer Sportart verbundenen Rechte teilen wir aus unserer Praxiserfahrung im Sinne einer vereinfachten Darstellung in die folgenden Kategorien ein – dabei sind selbstverständlich auch Unterkategorien oder andere Bezeichnungen möglich:
1. Medienrechte
2. Marketingrechte
3. Veranstaltungsrechte
Normalerweise sind für eine Zentralisierung nicht jeweils alle Medienrechte oder alle Marketingrechte vorgesehen (und oft will die Sportorganisation auch die Veranstaltungsrechte behalten, weil sie sonst den grössten Teil ihrer Kontrolle ihrer Sportart verlieren könnte). Meistens verbleiben einzelne solcher Rechte oder deren Unterkategorien (die zum Beispiel für die regionale Werbung oder nationale Sponsoringrechte vorgesehen sind) bei den untergeordneten Sportorganisationen. Will sich eine Sportorganisation mit der Zentralisierung von Sportrechten strategisch neu ausrichten, muss sie zu Beginn deshalb zwangsläufig analysieren, welche Rechte sie aufgrund der besonderen Gegebenheiten ihrer Sportart und der Positionen verschiedener Anspruchsgruppen bündeln will, um dieses Vorhaben möglichst gewinnbringend umzusetzen. Zudem soll ein solches Vorhaben auch in einem zeitlich absehbaren Rahmen stattfinden und letztlich auch tatsächlich umsetzbar sein. Das hängt jedoch immer davon ab, wie fragmentiert die Rechte sind, wem sie gehören, wie stark die Verhandlungsposition dieser Eigentümer ist und was deren Interessen sind.
Die untergeordneten Sportorganisationen verfügen nämlich ausnahmslos immer bereits über laufende Verträge, in denen sie alle dezentral Dritten gewisse Sportrechte eingeräumt haben und Verpflichtungen eingegangen sind. Alle diese untergeordneten Sportorganisationen verfügen dabei teilweise über unterschiedliche Vertragsperioden, unterschiedliche Vertragsstrukturen und unterschiedliche Aufteilung ihrer Rechte. Deshalb ist zu Beginn die Prüfung entscheidend, ob eine Aufsplittung all dieser Verträge bei den untergeordneten Sportorganisationen und eine Zentralisierung bestimmter Rechte aus diesen Verträgen bei den übergeordneten Sportorganisationen wirtschaftlich tatsächlich Sinn macht.
Folgende Ausgangsüberlegungen können helfen, um zu ermitteln, welche Sportrechte für ein Zentralisierungsvorhaben in Frage kommen:
Mit der vorstehenden Auslegeordnung gelingt einer übergeordneten Sportorganisation, die Sportrechte zentralisieren will, der erste Schritt eines solchen Vorhabens. Neben der Auslegeordnung der vorhandenen Sportrechte ist als weitere Ausgangsüberlegung aber auch zu klären, weshalb eine Zentralisierung bestimmter Sportrechte tatsächlich einen wirtschaftlichen Mehrwert bringt. Neben ersten Berechnungen von möglichen Szenarien, sind dabei auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Chancen und Gefahren zu analysieren. Neben sportpolitischen, strategischen und ökonomischen Überlegungen ist dabei auch der regulatorische Rahmen zu berücksichtigen. Auf diese weiteren Ausgangsüberlegungen gehen wir in unserem nächsten Beitrag zur Zentralisierung von Sportrechten ein.
Autoren: Moritz Jäggy, Sven Hintermann