9. Februar 2017

Vollstreckung und Arrest nach Scheidungsurteilen

Auch nach Abschluss des Scheidungsverfahrens ist unsere Arbeit häufig noch nicht beendet. Bleiben güterrechtliche oder unterhaltsrechtliche Ansprüche unbeglichen, bedarf es der Vollstreckung dieser Ansprüche. Ist Eile geboten, weil der Schuldner Vollstreckungssubstrat möglicherweise verschwinden lässt, kann ein Arrest vorläufige Sicherheit bieten. Wie dabei vorzugehen ist, welche Besonderheiten zu beachten sind und welche Vorkehrungen allenfalls schon im Scheidungsverfahren sinnvollerweise zu treffen wären, erläutert uns Kollege lic.iur. Felix C. Meier-Dieterle.

Veranstalter: ZAV-Fachgruppe Familienrecht
Veranstaltungsort: Kai Burkart, Burkart & Pfammatter, Bahnhofstr. 40, 8703 Erlenbach

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