7. Juni 2024
(Aus-)Nutzung des interkantonalen Steuerwettbewerbs mittels Sitzgesellschaften – Eine Frage der Steuerhinterziehung?
Ein kürzlich ergangenes Bundesgerichtsurteil (9C_710/2022 vom 17. August 2023) in einem Doppelbesteuerungsfall motiviert den Fiskus, solche und andere Doppelbesteuerungsfälle auch steuerstrafrechtlich zu untersuchen. Es ging um den folgenden Sachverhalt:
Sachverhalt
Das Ehepaar A. wohnte seit 2010 zusammen mit ihren beiden Töchtern in einem neu erstellten Eigenheim im Kanton St. Gallen. Der Ehemann praktizierte seit Juni 2011 als selbständig erwerbender Arzt im Kanton Schwyz. Die ältere Tochter besuchte seit 2018 die Kantonsschule in C. Die jüngere Tochter besuchte im Jahr 2018 eine Privatschule in C. Bis zur Steuerperiode 2017 war das Ehepaar durch den Kanton St. Gallen veranlagt worden. Per 11. April 2018 meldete sich das Ehepaar A. in den Kanton Schwyz an die Geschäftsadresse des Ehemannes ab und teilte der Steuerverwaltung mit Schreiben vom 30. April 2018 mit, dass sich ihr zivilrechtlicher Wohnsitz in der Gemeinde E. im Kanton Schwyz befinde. Nachdem das Kantonale Steueramt St. Gallen dem Ehepaar mitgeteilt hatte, dass der steuerliche Wohnsitz ab 2018 abgeklärt werde, fand ein Gespräch zwischen dem Ehepaar A. und dessen Vertreterin sowie dem zuständigen Steuerkommissär statt. Letzterer hielt in einer E-Mail an die Vertreterin unter anderem fest, der Wohnsitz der Familie habe sich im Jahr 2018 im Kanton St. Gallen befunden. Im Kanton Schwyz habe nicht einmal eine offizielle Wohngelegenheit bestanden. Die zivilrechtliche Anmeldung sei lediglich aus Gründen der Beschulung der Kinder vorgenommen worden. Vor Bundesgericht und vor dem Verwaltungsgericht St. Gallen war nicht mehr strittig, dass das Ehepaar den steuerlichen Wohnsitz im 2018 im Kanton St. Gallen hatte. Strittig war aber, ob dem Revisionsgesuch an die Adresse des Kantons Schwyz Rechtsmissbrauch entgegenstehe, was das Bundesgericht in teilweiser Abkehr von dessen bisheriger Rechtsprechung verneinte. Somit hatte das Ehepaar lediglich im Kanton St. Gallen Steuern zu zahlen. Das Urteil wurde von der Beratungsbranche grundsätzlich positiv aufgenommen (vgl. VISCHER, Steuer Update 2024, Seite 10, abrufbar hier.)
Visualisierung des Sachverhalts