28. Februar 2014

Abwehr einer Klage infolge Nichtrealisierung eines Immobilienprojekts

VISCHER hat für eine Klientin mit Sitz in Deutschland Ansprüche über CHF 6.5 Mio. abgewehrt, die ein Schweizer Immobilienentwickler aufgrund des Scheiterns eines Immobilienprojekts geltend machte. Das Verfahren betraf diffizile Fragen zu den Themen des Vertragsschlusses, des Mietrechts und des Schadenersatzrechts. Der Prozess ging über drei Instanzen, wobei der Ausgang in jeder Instanz positiv gestaltet werden konnte. Das Bundesgericht wies die Klage definitiv ab (4A_449/2013).
Das Verfahren wurde federführend von Dr. Christian Oetiker geführt.

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Christian Oetiker

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