Wir vertreten und begleiten Unternehmen und ihre Führungskräfte in allen Belangen des Wirtschaftsstrafrechts („white collar crime“) und des Verwaltungsstrafrechts.
Wir beraten unsere Klienten im Hinblick auf die Umsetzung und Einhaltung internationaler Compliance-Standards und die Prävention, etwa bei der Etablierung interner Richtlinien oder von Whistleblower-Programmen.
Wir unterstützen und begleiten unsere Klienten bei der Untersuchung interner Vorfälle und Verdachtsmomente, in kartell- und abgaberechtlichen Verfahren, bei Untersuchungen von Revisionsstellen und Aufsichtsbehörden etc. Vor allem für Unternehmungen in regulierten Märkten wie etwa in der Finanzdienstleistungsbranche, im Gesundheitswesen und in der Energiebranche wird die Beratung in solchen Angelegenheiten immer wichtiger.
Wir beraten und begleiten unsere Klienten als Anzeigesteller, Geschädigte oder Angeschuldigte in allen diesbezüglichen Verfahren und nehmen ihre zivil-, straf- und öffentlich-rechtlichen Interessen umfassend wahr.
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