Wir übernehmen Vertretungen vor sämtlichen Gerichten der deutschsprachigen Schweiz sowie vor dem Schweizerischen Bundesgericht. Prozesse führen wir vor allem in den Bereichen Haftpflicht-, Vertrags-, Gesellschafts- und Immaterialgüterrecht. Grenzüberschreitende Zivilprozessverfahren, Anerkennung ausländischer Gerichts- und Schiedsurteile in der Schweiz sowie Zwangsvollstreckungs- und Konkursverfahren gehören ebenfalls zu unseren Kompetenzen. Wir vertreten in- und ausländische Klienten bei der Sicherung von Guthaben, insbesondere durch Arreste.
Prozessieren ist eine Kernkompetenz von VISCHER
«Es entspricht einer langen Tradition, dass ausländische Parteien für die Beilegung von Streitigkeiten die Schweiz wählen, weil sie hier vor staatlichen Gerichten oder vor Schiedsgerichten faire und praktikable Lösungen finden. Für eine führende Anwaltskanzlei ist es deshalb unerlässlich, der Verfahrens- und Prozessrechtspraxis eine wichtige Stellung einzuräumen.»
Prof. Dr. Dr. h.c. Frank Vischer, Präsident der Expertenkommission zur Ausarbeitung des schweizerischen Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht, welches die massgeblichen gesetzlichen Bestimmungen des internationalen Schiedsgerichtsrechts enthält Die Beratung von Klienten in Konfliktsituationen ist einer der Kernbereiche unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir begleiten Sie bei Mediation und aussergerichtlichen Verhandlungen, wenn solche im konkreten Fall erfolgsversprechend sind. Im Streitfall nehmen wir Ihre Rechte umfassend und mit Nachdruck wahr und vertreten Sie vor staatlichen Institutionen oder Schiedsgerichten.
Die Schweiz ist anerkannter Schiedsplatz und hat regelmässig internationale Prozesse
Mandanten aus der ganzen Welt kommen in die Schweiz, um von Präzision, politischer Neutralität, Wirtschaftsstabilität und optimaler Infrastruktur zu profitieren. Die Schweizer Serviceindustrie ist genau dafür bekannt.
Die Schweiz geniesst als Austragungsort für Schiedsverfahren international einen hervorragenden Ruf. Sie hatte bereits in der Vergangenheit eine Vorreiterrolle in der Entwicklung von Schiedsregeln und Durchführung von Schiedsverfahren eingenommen, als in anderen Ländern Schiedsverfahren noch als illegal galten.
Jede Streitigkeit mit wirtschaftlichem Hintergrund kann vor einem Schweizer Schiedsgericht ausgetragen werden, unabhängig davon, was ausländische Rechtsordnungen vorschreiben. Zuständig für die Beurteilung der Streitsache ist alleine das von den Parteien eingesetzte Schiedsgericht. Dieses entscheidet nach dem von den Parteien frei gewählten anzuwendenden Recht. Die Schweiz ist eines der schiedsfreundlichsten Länder weltweit.
Die staatlichen Gerichte der Schweiz sind international für ihre rasche, effiziente und in der Sache fundierte Rechtsprechung bekannt. Vielerorts stehen besondere Fachgerichte zur Verfügung, so zum Beispiel die Handelsgerichte in Zürich, Bern, Aarau und St. Gallen, oder spezialisierte Arbeits- und Mietgerichte.
Insbesondere das Handelsgericht Zürich ist mit der Beurteilung von komplexen wirtschaftlichen Fragestellungen bestens vertraut. Einige Schweizer Gerichte arbeiten sogar in mehreren Sprachen gleichzeitig! Zürich und Genf gehören zusammen mit London, Paris, New York und Singapur zu den weltweit wichtigsten Schiedsorten.
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