Wir unterstützen Arbeitgebende und Arbeitnehmende in allen Belangen des privaten und des öffentlichen Arbeitsrechts. Wir beraten insbesondere beim Verfassen von Arbeitsverträgen und Reglementen, bei der Auslegung von Verträgen, bei der Auflösung von Arbeitsverträgen und bei der Abfassung von Austrittsvereinbarungen.
Bei Um- und Restrukturierungen begleiten wir die Informations- und Konsultationsverfahren. Im Falle von Streitigkeiten unterstützen wir bei Verhandlungen und übernehmen die Vertretung vor Arbeitsgerichten und ordentlichen Gerichten.
Weniger